• Der AEO als Schnittstelle zwischen Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

    Die Zollverwaltung überwacht die Einhaltung aller Vorschriften im Rahmen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs der EU (vgl. § 1 Abs. 3 ZollVG). Dabei ist ein elektronisches Risikomanagement installiert worden, um sensitive Exporte rechtzeitig zu erkennen, Ausfuhrgenehmigungspflichten zu identifizieren und Verstöße gegen Beschränkungen frühzeitig zu erkennen. Spätestens seit „9/11“ ist das Zollrecht auch Gefahrenabwehrrecht und soll die Sicherheit in der internationalen Lieferkette sicherstellen. Zentrales Instrument dafür ist die Einführung des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten, des Authorized Economic Operator (AEO). Letztlich geht es um ein Compliance Management im Rahmen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs.