• Der EuGH – ein weiterer Akteur bei der Auslegung von DBA

    Am 12.09.2017 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-648/15 das Urteil über die am 3.12.2015 von der Republik Österreich gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereichte Klage gefällt. Das Urteil war aus verschiedenen Gründen gespannt erwartet worden. So war die entsprechende Rechtssache die erste, in der ein Mitgliedstaat – hier die Republik Österreich – beim EuGH gemäß Art. 273 AEUV eine „mit dem Gegenstand der Verträge in Zusammenhang stehende Streitigkeit“ zwischen ihm und einem anderen Mitgliedstaat – hier der Bundesrepublik Deutschland – „aufgrund eines Schiedsvertrags anhängig gemacht“ hat.