Prof. Dr. Steffen Lampert
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Auf dem Weg zu einem einheitlichen unionsrechtlichen Missbrauchsbegriff?
In einer Reihe verbundener Rechtssachen (C-116/16 und C-117/16 sowie C-115/16, C-118/16, C-119/16 und C-299/16) liegt dem EuGH einmal mehr die Frage vor, ob (in diesem Fall dänische) Anti-treaty- bzw. Anti-directive-shopping-Regelungen mit dem Unionsrecht vereinbar sind. Von Interesse ist die anstehende Entscheidung nicht allein im Hinblick auf die weitere Justierung der Grenze zwischen missbräuchlicher und zulässiger Steuergestaltung. Auch und vor allem könnte sie die Entwicklung eines einheitlichen unionsrechtlichen Verständnisses des Begriffes des Missbrauchs steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten voranbringen.
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Rechtsetzung der EU – Verblasst der Geltungsanspruch des Art. 3 Abs. 1 GG?
Durch den neuerlichen Vorstoß in Sachen CC(C)TB und die Umsetzung des BEPS-Projekts durch die beiden Anti-Tax-Avoidance-Richtlinien (ATAD I und II) haben die Anstrengungen zur weiteren Angleichung der Unternehmensbesteuerung wieder an Momentum gewonnen. Von früheren Harmonisierungsakten, die vor allem die Vermeidung der Doppelbesteuerung in Konzernstrukturen und damit Bereiche betrafen, die bereits abkommensrechtlich geregelt waren, unterscheidet sich die Anti-Missbrauchs-Gesetzgebung strukturell mitunter erheblich.