• Zur Harmonisierung der steuerlichen Gewinnermittlung

    Am 25.10.2016 hat die EU-Kommission eine aktualisierte Fassung des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates über eine „Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“ vorgestellt (GKB-RLE). Die Regelungen zur Konsolidierung und formelhaften Gewinnaufteilung (Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage) sind in einem eigenständigen Richtlinienvorschlag enthalten, der am gleichen Tag veröffentlicht wurde (GKKB-RLE). Da die beiden Richtlinien aufeinander aufbauen, sollen sie gemeinsam verabschiedet werden. Die GKB soll ab dem 1.1.2019 und die GKKB ab dem 1.1.2021 in Kraft treten.