Prof. Dr. Christian Alexander Jacobi
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Die Modernisierung des Insolvenzrechts im Jahr 2021
Im Bereich des Insolvenzrechts stehen zwei wesentliche Veränderungen an: Zum einen wird die EU-Restrukturierungsrichtlinie 2019/1023 vom 20.6.2019 in nationales Recht umgesetzt. Entscheidend ist vor allem die Umsetzung der Art. 15-18 RRL, da dort die Auswirkungen des Restrukturierungsplans niedergelegt sind. Zum anderen werden die §§ 270 ff. InsO reformiert werden. Dabei ist insbesondere eine Erhöhung der Eingangsvoraussetzungen zur Eigenverwaltung zu erwarten. Die voraussichtlichen Neuerungen sollen im Folgenden skizziert werden.