Über European Tax Jurisdiction

Aktuelle Fragen der Steuerrechtsentwicklung in Europa stehen zunehmend in einem Spannungsverhältnis zwischen den Anforderungen der europäischen Integration und der Souveränität der EU-Mitgliedstaaten. Thematisch befasst sich der Blog mit den wesentlichen Entwicklungen im Bereich des Steuerrechts, insbesondere aus der Sicht der für Steuerstreitverfahren zuständigen europäischen Richterinnen und Richter. Gegenstand sind dabei vor allem Beiträge zu den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs sowie zu den an ihn gerichteten Vorlagen der nationalen Gerichte in Steuerrechtsfragen wie auch zu aktuellen Gesetzesvorhaben im Bereich des Steuerrechts.


  • Klimawandel mit „Fußabdruckbesteuerung“ bekämpfen?

    Das berühmte Zitat von Bundeskanzler Scholz aus dem Jahr 2022 über eine Zeitenwende gilt gleich für zwei Bereiche. Wir erleben nicht nur einen dramatischen Wandel in der Geopolitik, sondern auch in Klima und Umwelt und letztlich möglicherweise in der Lebensfähigkeit der Erde. Wir sind Zeugen und Beteiligte einer Klima- und Umweltkrise, die auch eine Zeitenwende markiert. Kaum jemand zweifelt derzeit daran, dass alles getan werden muss, um eine große Katastrophe zu vermeiden. Klar ist aber auch, dass ein einzelnes Mittel nicht ausreichen wird. Ein Bündel von Maßnahmen im Bereich der rechtlichen Regulierung und Durchsetzung sowie der technischen Innovation ist notwendig. Dieser Artikel befasst sich mit dem steuerrechtlichen Beitrag dazu.

  • Hans-Hermann Heidner

    Formelle Satzungsmäßigkeit einer ausländischen Satzung

    Der nationale Gesetzgeber ist unionsrechtlich nicht verpflichtet, einen Gemeinnützigkeitsstatus nach ausländischem Recht anzuerkennen. Die Festschreibung des Satzungszwecks und die Art seiner Verwirklichung in der Satzung sollen es der Finanzbehörde ermöglichen, die Voraussetzungen der Steuervergünstigung leicht und einwandfrei zu überprüfen. Dies ist nicht der Fall, wenn in der Satzung auf ausländische Regelungen verwiesen wird, die vom nationalen Recht abweichen, und sich auch sonst aus der Satzung selbst nicht ergibt, dass die Anforderungen des nationalen Gemeinnützigkeitsrechts gewahrt werden. Wird nach den Angaben in der Satzung neben einem begünstigten Zweck ein nicht begünstigter Zweck verfolgt, verstößt die Satzung gegen das Gebot der Ausschließlichkeit i.S. von §§ 51 Abs. 1 Satz 1, 56 AO.

  • René Niessen

    Ende der pauschalen Vermögenssteuer in den Niederlanden

    In einem Urteil vom 24. Dezember 2021 hat das höchste niederländische Steuergericht (Hoge Raad, v. 24.12.2001, ECLI:NL:HR:2021:1963) entschieden, dass die pauschale Vermögenssteuer in der Einkommensteuer gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Die Steuer entspricht nicht dem Gleichheitsgrundsatz und verstößt gegen das Recht auf Eigentum.

  • Hans-Hermann Heidner

    Abgrenzung Lieferung und sonstige Leistung bei der Abgabe von Speisen

    Die Nutzung eines Food-Courts in einem Einkaufszentrum kann beim Verzehr von Speisen als überwiegendes Dienstleistungselement zum Vorliegen einer sonstigen Leistung führen, wenn die Einräumung dieser Nutzungsmöglichkeit aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers dem Speisenanbieter zuzurechnen ist. Für die Annahme einer sonstigen Leistung genügt dabei die Ausgabe von Speisen auf einem Tablett, wenn es typischerweise dazu dient, es dem Kunden zu ermöglichen, die von ihm erworbenen Speisen zu einem Verzehrort in der Nähe (hier dem Food-Court) zu bringen und diese dort an einem Tisch mit Sitzmöglichkeit zu verzehren.

  • René Niessen

    Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten stehen unter Druck!

    Wir leben in turbulenten Zeiten. Nicht wenige werden wahrscheinlich einwenden, dass dies in der Geschichte fast immer der Fall war. Das Zusammentreffen der Umstände erscheint diesmal jedoch außergewöhnlich zu sein. Zum einen bedroht der Klimawandel viele Lebensformen auf der Erde, die Corona-Pandemie hat bereits Millionen von Menschen auf der ganzen Welt getötet und ein neuer „kalter Krieg“ ist spätestens mit dem Aufmarsch der russischen Armee vor den Toren der Ukraine für alle sichtbar. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten bleiben von all dem nicht unberührt. In diesem Beitrag möchte ich auf die krisenbedingten Auswirkungen für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten eingehen, sowohl im Hinblick auf ihre gegenseitigen Beziehungen als auch auf die Geopolitik. Schließlich möchte ich die Frage aufwerfen, wie die Europäische Union in Zusammenarbeit mit ihren Mitgliedstaaten darauf reagieren könnte.

  • Vorrang des Unionsrechts im Konkreten – Gerichte und die sog. unionsrechtskonforme Auslegung

    Im Bereich der direkten Steuern ist die Vorlage der Finanzgerichte nicht immer zwingend. Eine Vorlagepflicht, die nur den BFH als letztinstanzliches Steuergericht trifft, besteht nicht, wenn es sich um ausschließlich (genuin) steuerrechtliche Regelungen wie etwa § 6 EStG handelt. Insoweit ist trotz der Bilanzrichtlinie nicht vorzulegen. Das Steuerbilanzrecht bleibt ein unionsrechtlich nicht harmonisiertes Rechtsgebiet.

  • Unionsrechtliche Vorgaben für die Anpassung nationalen Rechts an das Gemeinschaftsrecht

    Im Spannungsverhältnis zwischen Unionsrecht und mitgliedstaatlichen Regelungen hat sich in der jüngeren EuGH-Rechtsprechung häufiger im Nachgang zur Feststellung von Verstößen nationalen Rechts gegen Gemeinschaftsrecht  durch den EuGH die Frage gestellt,  ob diese Verstöße durch folgende mitgliedstaatliche Rechtsakte unionsrechtskonform beseitigt oder ihre Folgen – wie eine rechtswidrige Steuererhebung – angemessen rückabgewickelt worden sind. Dies gilt auch für die Frage, ob eine solche Gemeinschaftsrechtswidrigkeit auch dann noch geltend gemacht werden kann, wenn sie zuvor in rechtskräftig gewordenen gerichtlichen Entscheidungen verneint wurde. 

  • Bert Füssenich

    Nachweis der Einlagenrückgewähr bei Ausschüttungen einer EU-Kapitalgesellschaft

    Mit Urteil vom 27.10.2020 – VIII R 18/17 hat der VIII. Senat des BFH entschieden, dass es keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG darstellt, dass inländische Anteilseigner einer Drittstaatenkapitalgesellschaft im Rahmen des Steuerfestsetzungsverfahrens den Nachweis führen können, dass ein bestimmter Bezug als Einlagenrückgewähr zu qualifizieren ist, während Ausschüttungen an inländische Anteilseigner einer EU-Kapitalgesellschaft gemäß § 27 Abs. 8 Satz 9 KStG ohne weitere Nachweismöglichkeit des Anteilseigners stets als Gewinnausschüttung gelten, wenn die EU-Kapitalgesellschaft das Feststellungsverfahren gemäß § 27 Abs. 8 KStG nicht betreibt. 

  • Hans-Hermann Heidner

    Gemeinnützigkeit und politische Betätigung

    Eine Einflussnahme einer gemeinnützigen Körperschaft auf die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung ist zur Verfolgung eines der in § 52 Abs. 2 AO genannten Zwecke gestattet, muss aber gegenüber der unmittelbaren Förderung des steuerbegünstigten Zwecks in den Hintergrund treten. Die Tagespolitik darf nicht im Mittelpunkt der Tätigkeit der Körperschaft stehen.

  • Serge Schroeder

    The Luxembourg tax consolidation regime found to be contrary to EU law

    In a decision dated 14 May 2020, case C-749/18, B e. a. v Administration des contributions directes, (hereinafter, B and others), the Court of Justice of the European Union (hereinafter, CJEU) ruled in a case relating to the Luxembourg tax consolidation regime.