Über den Herausgeber

Georg Kofler lehrt seit dem 1. Oktober 2020 als Professor für internationales Steuerrecht am Institut für österreichisches und internationales Steuerrecht der WU. In der Zeit von 2009 bis September 2020 lehrte er als Professor am Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik der Johannes Kepler Universität Linz. Zuvor war er als Mitarbeiter der Abteilung für Internationales Steuerrecht im österreichischen Finanzministerium und als Acting Assistant Professor an der New York University School of Law tätig. Er publiziert regelmäßig zu Fragen der Unternehmensbesteuerung sowie des Internationalen und Europäischen Steuerrechts und ist in zahlreichen nationalen und internationalen Fachgremien vertreten.


  • Die Einführung der Zinsschranke in Österreich (§ 12a KStG)

    Die Umsetzung der unionsrechtlichen Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD, Richtlinie (EU) 2016/1164 idF (EU) 2017/952) hat in den vergangenen Jahren auch im österreichischen Unternehmenssteuerrecht zu massiven Änderungen geführt: Mit dem JStG 2018 (BGBl I 2018/62) wurde die Wegzugsbesteuerung in § 6 Z 6 EStG modifiziert (Art 5 ATAD), der Missbrauchstatbestand des § 22 BAO an das Unionsrecht angepasst (Art 6 ATAD) und eine Hinzurechnungsbesteuerung in § 10a KStG eingeführt (Art 7, 8 ATAD), obwohl eine solche bislang rechtspolitisch bewusst gemiedenen wurde.

  • Eine kurze „EU Schwarze Liste“ … und weitere Kürzungen

    Der von der EU fokussierte „Kampf“ gegen Steuerumgehung, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung hat auch eine weltweite Komponente: So betreffen die materiell-rechtlichen Unionsmaßnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung zur Bekämpfung missbräuchlicher Steuerpraktiken, etwa im Rahmen der Anti-Tax Avoidance Richtlinie (ATAD; Richtlinie (EU) 2016/1164, ABl. L193/1 vom 19.7.2016, i.d.F. der Richtlinie (EU) 2017/952, ABl. L 144/1 vom 7.6.2017), vielfach auch das Verhältnis zu Drittstaaten. Die EU geht aber mit ihrer „externen Strategie“ weit über diese Legislativmaßnahmen hinaus.

  • Die „EU Schwarze Liste“

    Das Schlagwort der „Tax Good Governance“, also des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich, ist in aller Munde. Gemeint war damit ursprünglich eine Trias von Anforderungen an Steuersysteme: Transparenz, Informationsaustausch und fairer Steuerwettbewerb (KOM(2009)201). In der jüngeren Vergangenheit wird aber auch die Eindämmung missbräuchlicher oder „schädlicher“ Steuergestaltungen in diesem Zusammenhang genannt. Das verantwortungsvolle Handeln ist aber nicht nur ein wesentliches Leitbild für die Steuerpolitik innerhalb der Union (man denke nur an die rasante Ausdehnung des automatischen Informationsaustausches zwischen den Mitgliedstaaten), sondern vielmehr auch eine Politikvorgabe für das Handeln der Union und der Mitgliedstaaten gegenüber Drittstaaten.