Krisenmanagement
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Der „shift of fiduciary duties“ ist tot – es lebe die Solvenzsicherungspflicht! – Thesen zur Rolle der Geschäftsleiter in der Krise –
Über die Frage, ob die Geschäftsleiter während der Krise nicht länger das Unternehmensinteresse, sondern primär die Interessen der Gläubiger berücksichtigen müssen, wird intensiv gestritten. Insbesondere sind in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:
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Aussetzung der Insolvenzantragspflicht: Anknüpfung an Sanierungsverhandlungen?
Durch § 1 des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) wird die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages bis zum 30. September 2020 hinausgeschoben. In § 4 dieses Gesetzes gewährt der Gesetzgeber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine Option, diese Laufzeit praktisch zu verdoppeln. Durch bloße Rechtsverordnung kann danach der 31. März 2021 als Auslauftermin bestimmt werden.
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Die Corona-Krise und die Insolvenzantragspflicht
Die „Corona-Krise“ wirft zahlreiche Rechtsfragen auf. Dazu gehört u.a. die Frage, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen die Erfüllung von Leistungspflichten verweigern können und ob sie sich schadensersatzpflichtig machen, wenn ihnen die Pflichterfüllung „corona-bedingt“, etwa aufgrund von Problemen in der Lieferkette, unmöglich oder erschwert wird. Darüber hinaus erleiden zahlreiche Unternehmen erhebliche Umsatzeinbußen, nachdem das öffentliche Leben weitgehend zum Erliegen gekommen ist. Hinzukommen zahlreiche arbeitsrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Fragen.