• Bert Füssenich

    Verluste aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien

    Mit Urteil vom 03.12.2019 (VIII R 34/16) hat der VIII. Senat entschieden, dass der Verlust aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien durch eine Kapitalherabsetzung auf Null in Verbindung mit einem Bezugsrechtsausschluss für die anschließende Kapitalerhöhung auf der Grundlage eines Insolvenzplans in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG als Aktienveräußerungsverlust steuerbar ist.

  • Bert Füssenich

    Forderungsverzicht eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft nach Einführung der Abgeltungsteuer

    Mit Urteil vom 06.08.2019 VIII R 18/16 (DStR 2019, 2411) hat der VIII. Senat eine Grundsatzentscheidung zu den steuerlichen Folgen des Ausfalls einer Forderung eines Gesellschafters gegenüber seiner Kapitalgesellschaft getroffen. Mit der Entscheidung knüpft der VIII. Senat an sein Urteil vom 24.10.2017 VIII R 13/15 (BFHE 259, 535) an, wonach der endgültige Ausfall einer (Darlehens-)Forderung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust führt. Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, inwieweit der Verzicht auf eine wertlos gewordene Darlehensforderung eines Gesellschafters einer GmbH steuerlich zu berücksichtigen ist.