Außenwirtschaftsrecht
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EU-Investment Screening Verordnung – Bleiben „Leifeld“ & Co in der Union?
Mit dem stetigen Anstieg chinesischer Direktinvestitionen in Europa, die 2016 mit einem Wert von über 35 Milliarden Euro ihren Höhepunkt hatten, wuchs ebenso das Unbehagen um die damit womöglich angestrebten Motive, insbesondere der Verfolgung staatskapitalistischer Ziele durch die Volksrepublik, Stichwort: „Made in China 2025“ (Hutzschenreuter, Global Mergers & Transactions, TLE-004-2019).
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Der AEO als Schnittstelle zwischen Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Die Zollverwaltung überwacht die Einhaltung aller Vorschriften im Rahmen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs der EU (vgl. § 1 Abs. 3 ZollVG). Dabei ist ein elektronisches Risikomanagement installiert worden, um sensitive Exporte rechtzeitig zu erkennen, Ausfuhrgenehmigungspflichten zu identifizieren und Verstöße gegen Beschränkungen frühzeitig zu erkennen. Spätestens seit „9/11“ ist das Zollrecht auch Gefahrenabwehrrecht und soll die Sicherheit in der internationalen Lieferkette sicherstellen. Zentrales Instrument dafür ist die Einführung des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten, des Authorized Economic Operator (AEO). Letztlich geht es um ein Compliance Management im Rahmen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs.