• Einkünftekorrektur bei Produktionsverlagerung auf eine Schwestergesellschaft im Ausland

    – Systemverhältnis von § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes (AStG) gegenüber anderen Einkünftekorrekturvorschriften (BFH-Urteil v. 9.8.2023 – I R 54/19) –

  • Till Moser

    Offene Fragenkreise der Beherrschungsbeteiligung gem. § 7 AStG i.d.F. des ATADUmsG

    Mit dem ATAD Umsetzungsgesetz vom 25.06.2021 (ATADUmsG) wurden – reichlich verspätet – auch die Vorgaben der Art. 7 und 8 der Anti Tax Avoidance Richtlinie (ATAD) bzgl. beherrschter ausländischer Unternehmen umgesetzt. Dies führte zu einer umfassenden Reform der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung gem. den §§ 7 ff. AStG. Zentrale Bestandteile waren hierbei die Neufassung der Beherrschungsbeteiligung in § 7 AStG sowie der Wegfall der sogenannten „übertragenden Hinzurechnung“ gem. § 14 AStG. Nur zum Teil ergeben sich die Änderungen dabei zwingend aus den Vorgaben der ATAD, welche allerdings lediglich nur ein „Mindestschutzniveau“ definiert und es dem Gesetzgeber offenlässt, schärfere Regeln zu implementieren.

  • Gerhard Kraft

    Wer ausreisen will, muss zahlen – Gedanken zur reformierten Wegzugsbesteuerung

    Der Steuergesetzgeber hat kurz vor Ende der 19. Legislaturperiode eine Reihe international relevanter Steuergesetze „durchgepeitscht“. Auch die im Wesentlichen in § 6 des Außensteuergesetzes (AStG) verortete Wegzugsbesteuerung wurde einer Fundamentalreform unterzogen. Geschehen ist dies mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz (Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie – ATAD-UmsG, BGBl. I 2021 S. 2035). Allerdings ergab sich aufgrund der ATAD überhaupt kein Reformbedarf, da in diesem sekundärrechtlichen Instrument der Europäischen Union lediglich Kapitalgesellschaften angesprochen sind. Ein Blick auf die sprachliche Entwicklung der Begründung im Zeitablauf der Gesetzgebungsmaterialien löst daher mindestens Verwunderung, wenn nicht aus der Perspektive rechtsstaatlich seriöser und transparenter Gesetzgebung blankes Entsetzen aus.

  • Stephan Kudert

    Betriebswirtschaftliche Überlegungen zur one fits all-solution bei der Wegzugsbesteuerung

    § 6 AStG ist eine Sondervorschrift, die die „Vermögenszuwachsbesteuerung“ bei grenzüberschreitenden Sachverhalten regelt. Verkürzt wird auch von Wegzugsbesteuerung gesprochen, weil in § 6 Abs. 1 S. 1 AStG als Grundtatbestand der Wegzug eines Steuerpflichtigen geregelt ist, der eine Beteiligung i.S.d. § 17 EStG hält. Zu den Ergänzungstatbeständen sei auf Kudert, Global Taxes, TLE-10-2017 verwiesen. Mit dem ATADUmsG wurden die Stundungsregeln des § 6 AStG grundlegend geändert und für EU-/EWR-Fälle massiv verschärft.

  • Till Moser

    Aktuelle Praxisfragen der Besteuerung von Leistungen ausländischer Familienstiftungen an inländische Begünstigte

    Die Besteuerung von Leistungen ausländischer Familienstiftungen und Trusts war in jüngerer Zeit vermehrt Gegenstand finanzgerichtlicher Verfahren, was nicht zuletzt die zunehmende Bedeutung der Materie unterstreicht. Wesentliche Zweifelsfragen betreffen dabei den Themenkomplex der  Zurechnungsbesteuerung gemäß § 15 AStG sowie insbesondere die Behandlung tatsächlicher Stiftungsauskehrungen aus ertragsteuerlicher und schenkungsteuerlicher Sicht. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die wichtigsten Praxisfragen gegeben, welche sich mit Blick auf die Besteuerung von Leistungen ausländischer Stiftungen an ihre inländischen Begünstigten stellen.

  • Gerhard Kraft

    Niemand hatte die Absicht, die ATAD umzusetzen – bis die CDU so schwach wurde, dass die SPD sich stark fühlte

    Die Paraphrasierung des berühmten Satzes von Walter Ulbricht im Zusammenhang mit dem Mauerbau 1961 mochte im Kontext der Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht überzogen anmuten. Gleichwohl befiehl den unvoreingenommenen Beobachter das ungute Gefühl, der aktuelle deutsche Gesetzgeber sei ähnlich hilflos wie die DDR-Machthaber vor 60 Jahren. Die Wahrnehmung legislatorischer Hilflosigkeit betreffend die Umsetzung der EU-Steuervermeidungsrichtlinie vom 12.7.2016 (ATAD) erschien deshalb nicht unbegründet, als diese als zwingend umzusetzendes Sekundärrecht bis zum 31.12.2018 in deutsches Recht zu transformieren war! Sämtliche EU-Mitgliedstaaten – mit Ausnahme Deutschlands – hatten diese Umsetzungsfrist eingehalten, häufig minimalinvasiv. Bemerkenswert war dies insbesondere für eine Regierungskoalition, deren Koalitionsvertrag den pathetischen Titel „Ein neuer Aufbruch für Europa“ trägt. 

  • Stephan Kudert

    Gedanken zur Zukunft der Wegzugsbesteuerung

    § 6 AStG ist eine Sondervorschrift, die die „Vermögenszuwachsbesteuerung“ bei grenzüberschreitenden Sachverhalten regelt. Verkürzt wird auch von „Wegzugsbesteuerung“ gesprochen, weil in § 6 Abs. 1 S. 1 AStG als Grundtatbestand der Wegzug eines Steuerpflichtigen geregelt ist, der sich an einer Kapitalgesellschaft im Sinn des § 17 EStG beteiligt hat. Da nach dem Wegzug das deutsche Besteuerungsrecht an den stillen Reserven im Veräußerungsfall (konkret oder abstrakt) beschränkt oder ausgeschlossen wird, soll die Norm eine steuerliche Entstrickung im Wegzugszeitpunkt und somit die Sicherung des bis zum Wegzug aufgebauten Steuersubstrats bewirken.

  • Gerhard Kraft

    Gedanken zur Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung

    | Die in den §§ 7-14 AStG verortete Hinzurechnungsbesteuerung wird – das ist ein weitgehend unstrittiger Befund – als dringend reformbedürftig qualifiziert. Sie gilt als zu kompliziert und damit vielfach unpraktikabel. Ferner wird ihr zur Last gelegt, sie sei im Hinblick auf Regelungsziel und Regelungskonzeption nicht mehr zeitgemäß, in sich widersprüchlich und damit nicht mehr beherrschbar. Trotz der Einführung eines Motivtests in § 8 Absatz 2 AStG sei sie weiterhin in Teilbereichen nicht mit den Grundfreiheiten des AEUV kompatibel.. Schließlich verstummt verfassungsrechtliche Kritik im Allgemeinen ebenso wenig wie der Vorwurf, im Speziellen vermöge die Hinzurechnungsbesteuerung zu exorbitanten verfassungsrechtlich nicht mehr zu rechtfertigenden Belastungswirkungen zu führen.|