• Guido Förster

    Zur Reform der Entstrickungsbesteuerung

    Unter dem Begriff der Entstrickung werden Vorgänge zusammengefasst, die zu einem Ausschluss oder einer Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts führen. In der Konsequenz kommt es regelmäßig zu einer sofortigen Aufdeckung der stillen Reserven des Wirtschaftsguts auch dann, wenn kein Rechtsträgerwechsel oder anderweitiger Realisierungsakt stattfindet oder ein vergleichbarer Inlandsvorgang zu Buchwerten hätte durchgeführt werden können.

  • Georg Kofler

    Die „EU Schwarze Liste“

    Das Schlagwort der „Tax Good Governance“, also des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich, ist in aller Munde. Gemeint war damit ursprünglich eine Trias von Anforderungen an Steuersysteme: Transparenz, Informationsaustausch und fairer Steuerwettbewerb (KOM(2009)201). In der jüngeren Vergangenheit wird aber auch die Eindämmung missbräuchlicher oder „schädlicher“ Steuergestaltungen in diesem Zusammenhang genannt. Das verantwortungsvolle Handeln ist aber nicht nur ein wesentliches Leitbild für die Steuerpolitik innerhalb der Union (man denke nur an die rasante Ausdehnung des automatischen Informationsaustausches zwischen den Mitgliedstaaten), sondern vielmehr auch eine Politikvorgabe für das Handeln der Union und der Mitgliedstaaten gegenüber Drittstaaten.

  • Steffen Lampert

    Rechtsetzung der EU – Verblasst der Geltungsanspruch des Art. 3 Abs. 1 GG?

    Durch den neuerlichen Vorstoß in Sachen CC(C)TB und die Umsetzung des BEPS-Projekts durch die beiden Anti-Tax-Avoidance-Richtlinien (ATAD I und II) haben die Anstrengungen zur weiteren Angleichung der Unternehmensbesteuerung wieder an Momentum gewonnen. Von früheren Harmonisierungsakten, die vor allem die Vermeidung der Doppelbesteuerung in Konzernstrukturen und damit Bereiche betrafen, die bereits abkommensrechtlich geregelt waren, unterscheidet sich die Anti-Missbrauchs-Gesetzgebung strukturell mitunter erheblich.