Über Tax Compliance

Die Digitalisierung des Informationsaustausches zwischen Steuerbehörden und Steuerpflichtigen nimmt stetig zu. Dabei nutzen Unternehmen zunehmend Technologien, um Steuerprozesse zu optimieren und Berichtspflichten zu erfüllen. Damit einhergehend verändern sich die Rahmenbedingungen, wie Steuern zukünftig erhoben, verwaltet und verifiziert werden sollen. Zwar gibt die Abgabenordnung einen steuerlichen Verfahrensrahmen, doch ist damit die steuerliche (Tax) Compliance bereits ausreichend definiert? Im Vordergrund der Beiträge stehen Antworten auf die Auslegung künftiger Tax Compliance Anforderungen. Diskutiert werden beispielsweise Streitpunkte zur regelkonformen Erfüllung von Steuerpflichten und den damit verbundenen Haftungsrisiken, neuen Anforderungen an die steuerliche IT sowie Optimierungspotenzialen bei der Steuerplanung.


  • Thomas Egner

    § 147b AO und die Beweiskraft der Buchführung

    Durch das DAC7-Umsetzungsgesetz v. 20.12.2022 (BGBl. 2022 I, 2730) wurde der § 147b AO neu in die Abgabenordnung aufgenommen. Danach wird das BMF ermächtigt, eine Rechtsverordnung zur Definition einheitlicher digitaler Schnittstellen und Datensatzbeschreibungen für den standardisierten Export von Daten zu erlassen. Dies gilt immer dann, wenn die zu übermittelnden Daten mit einem Datenverarbeitungssystem erstellt worden sind und nach § 147 Absatz 1 AO aufzubewahren sind. Darüber hinaus befähigt die Verordnungsermächtigung das BMF zur Bestimmung einer Implementierungs- und Nutzungspflicht ebendieser einheitlichen digitalen Schnittstellen und Datensatzbeschreibungen.

  • Peter Fettke

    Digitalisierung der Steuerwelt

    Die Vokabel „Digitalisierung“ kommt aus aller Munde, wenn dies häufig in der Praxis auch nur als ein modisches Füllwort genutzt wird. Typische Verwendungen bezeichnen dagegen gänzlich unterschiedliche Phänomene in der „Digitalisierungswelt“.

  • Carmen Bachmann

    Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung (Pillar Two) ante portas: Synergiepotenziale bei der Datenerhebung

    Aus dem Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Projekt von OECD und G20 resultierte in 2021 die Einigung auf eine grundlegende Reform des internationalen Besteuerungssystems auf Basis eines Zwei-Säulen-Ansatzes (vgl. OECD/G20, Statement on a Two-Pillar Solution to Address the Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy, 2021): Pillar Two verfolgt hierbei das steuerpolitische Ziel, eine Untergrenze für die steuerliche Belastung von Unternehmen einzuführen. Dies soll durch eine effektive Mindestbesteuerung bei multinationalen Unternehmen (MNU) sichergestellt werden. Die Umsetzung in der Praxis stellt die betroffenen Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen.

  • Reinald Koch

    Die Notwendigkeit eines Steueroasenabwehr-Gesetzes – Was lehren uns die Pandora Papers?

    Die Pandora Papers verdeutlichen erneut, ebenso wie die Panama Papers oder die Paradise Papers zuvor, in welchem Ausmaß Offshore-Firmen genutzt werden, um internationale Geldflüsse zu verschleiern. So geben diese Daten Aufschluss über die tatsächlichen Eigentümer von mehr als 27.000 Offshore-Firmen mit Sitz in klassischen Steueroasenländern wie den Britischen Jungferninseln, Belize, Hongkong, Panama oder den Bahamas. Entsprechende Firmen finden sich aber auch in EU-Staaten wie Zypern oder Malta (vgl. hierzu eine Übersicht auf https://projects.icij.org/investigations/pandora-papers/charts/who-are-the-firms-at-the-heart-of-the-pandora-papers).

  • Thomas Egner

    Automatisierung und Tax Compliance

    Jüngst hat das Nationale E-Government Kompetenzzentrum eine Studie zur „Digitalisierung der Gesetzgebung zur Steigerung der digitalen Souveränität des Staates“ veröffentlicht (NEGZ, Digitalisierung der Gesetzgebung zur Steigerung der digitalen Souveränität des Staates, Bericht Nr. 19, Berlin 2021). Im Kern besagt die Studie, dass gerade das europäische Code Law (im Unterschied zum angelsächsischen Case Law) geeignet ist, Gesetzesregelungen in formelle Modelle auf Basis Domain-spezifischer Sprachen umzusetzen, so dass in Folge eine Automatisierung der Gesetzesumsetzung durch den Steuerpflichtigen möglich wird. Dies erscheint auf den ersten Blick äußerst zielführend, da das Risiko für Verstöße gegen die Tax Compliance bei klaren „wenn-dann-Beziehungen“ deutlich abnehmen dürfte. Es ergeben sich aber bei näherer Betrachtung auch Folgeprobleme.

  • Reinald Koch

    Öffentliches Country-by-Country Reporting – Mehr als ein zahnloser Tiger gegen aggressive Steuervermeidung?

    Unter der portugiesischen Ratspräsidentschaft wurde im Juni 2021 auf EU-Ebene eine politische Einigung über die Einführung eines öffentlichen Country-by-Country Reporting (CBCR) erzielt und in diesem Zusammenhang einem jahrelangen Diskurs in Steuerpolitik und Steuerwissenschaft ein vorläufiges Ende gesetzt.

  • Austausch von Steuerinformationen und Joint Audits in der EU

    Im EU-Binnenmarkt haben Steuerpflichtige die Freiheit, über nationale Grenzen hinweg mobil zu sein, zu arbeiten und zu investieren. Da die direkte Besteuerung nicht EU-weit harmonisiert ist, kann diese Freiheit dazu führen, dass es einigen Steuerpflichtigen ungeachtet bestehender Doppelbesteuerungsabkommen gelingt, in den betroffenen Ländern nicht den korrekten Steuerbetrag zu entrichten. Die Steuerbehörden in der EU haben daher vereinbart, enger zusammenzuarbeiten, damit sie ihre Steuerpflichtigen korrekt besteuern und Steuervermeidung und Steuerhinterziehung bekämpfen können.

  • Jürgen Wessing

    Das geplante Verbandssanktionengesetz – Auswirkungen auf das Steuerstrafrecht

    Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft ist zwar noch nicht final durch das Gesetzgebungsverfahren, allerdings wird damit gerechnet, dass größere Veränderungen trotz maximaler Widerstände in Wissenschaft und Praxis und einiger Widerstände aus der Politik sich nicht durchsetzen werden. Ich behandle deshalb den Entwurf, als wäre er final. Er hat übrigens in seiner zweiten Fassung einiges an Kosmetik in der Überschrift erhalten: Vormals hieß er „Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“. Das war ehrlicher; der Diskussion zur Frage, ob Schuld als eine zutiefst menschliche Kategorie überhaupt auf Unternehmen angeknüpft werden kann, ist wohl diese Änderung geschuldet.

  • Heribert Anzinger

    Steuern und Digitalisierung – Technische Wege zu größerer Rechts- und Planungssicherheit („Tax Certainty“) im Steuer- und Steuerinformationsrecht

    Auf dem diesjährigen virtuellen European Tax & Legal Forum war eine Vortrags- und Diskussionsrunde weitsichtig den digi­ta­len In­no­va­tionen im Steuerrecht gewidmet. Der Titel des einschlägigen Panels lautete halb eng­lisch, halb deutsch „Tax + Digi­talisierung“. Der eng­li­sche Begriff „Tax“ war dabei feinsinnig gewählt, weil er sowohl den Gegenstand als auch die Funktion von Tax im Unternehmen be­schreibt. Für den prozess- und technikbezogene war hingegen tatsächlich der deutsche Begriff treffender, um ein Spektrum zu kenn­zeichnen. Lesen konnte man die Widmung des Panels danach aus zwei Richtungen: „Steuern der Digitalisierung“, mit Blick auf die Besteuerung neuer digi­taler Geschäftsmodelle, oder „Digitalisierung der Steuern“, mit der prozess- und technikbezogenen Perspektive des Besteuerungsverfahrens. Damit waren zwei gänzlich unter­schiedliche und doch verbundene Dimensionen eines Themas erfasst.

  • Carmen Bachmann

    Tax Compliance im Nachhaltigkeitsbericht – Welche DAX30-Unternehmen nehmen eine Vorreiterrolle ein

    Seit den 90er Jahren richtet sich der Trend in der Rechnungslegung hin zu einer ganzheitlichen Unternehmenspublizität im Sinne einer ausgewogenen und integrativen Berichterstattung, die ökonomische, ökologische und gesellschaftliche Belange unternehmerischen Handelns in sich vereint. Da der Finanzbericht aufgrund seiner quantitativen und vergangenheitsorientierten Ausrichtung diesem Ziel nur bedingt nachkommen kann, steigt seither die Bedeutung des Nachhaltigkeitsberichts als ergänzendes Kommunikationsmedium zwischen dem Unternehmen und den Abschlussadressaten. Die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten erfolgt in Deutschland auf freiwilliger Basis, sodass keine verbindlichen Vorgaben zu Inhalt und Aufbau existieren. Die Orientierung an einem der zahlreichen (nationalen und internationalen) Rahmenwerken wird jedoch empfohlen. Einige dieser Leitlinien beinhalten mitunter Anforderungen zu steuerlichen Themen (z.B. GRI, OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen, SASB).