Tax Compliance Steuerplanung
Reinald Koch

Zur Notwendigkeit eines öffentlichen Country-by-Country Reporting

Das öffentliche Country-by-Country Reporting hat mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments im Juli 2017 eine weitere Hürde genommen. Im Kern sieht der Vorschlag vor, dass multinationale Unternehmen mit einem Konzernumsatz von mehr als 750 Millionen Euro bestimmte steuerrelevante Informationen länderbezogen offenlegen. Im Einzelnen zählen hierzu Informationen zu den Beschäftigten, Umsatzerlösen, Vorsteuergewinnen, geleistete und noch zu leistende Ertragsteuerzahlungen, zur Höhe der einbehaltenen Gewinne, des Kapitals sowie zur Nutzung präferentieller Besteuerungsregime (wie Patentboxen).

Mit dieser Initiative geht die Kommission über die (bereits umgesetzten) Vorschläge der OECD im Rahmen des BEPS-Projekts hinaus, welche lediglich ein Country-by-Country Reporting an die Finanzverwaltung vorsahen. Entscheidend bei der Einschätzung des europäischen Vorschlags ist daher die Frage nach den zusätzlichen Kosten und dem Nutzen einer Veröffentlichung des Länderberichts, vgl. auch Watrin, Global Taxes, TLE-26-2017.

Nachteile einer Offenlegung

Die Kosten einer Offenlegung dieser Informationen liegen auf der Hand. Je nach finaler Ausgestaltung des Vorschlags entstehen auf Unternehmensseite Kosten für Datenerhebung und –aufbereitung (soweit der Datenumfang über die Anforderungen des § 138a AO hinausgeht) und Prüfung des Berichts. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung ist eine Offenlegung von Steuerinformationen möglicherweise nicht im Einklang mit dem Steuergeheimnis. Und schließlich können die zusätzlichen Informationen über die wirtschaftliche Lage in einzelnen Ländern gerade bei kleineren Konzernen von Wettbewerbern, Kunden und Lieferanten zum Nachteil der berichtenden Unternehmen eingesetzt werden. Hieraus kann letztendlich auch ein Standortnachteil Europas entstehen (vgl. zu diesen Kosten ausführlich Stiftung Familienunternehmen, Der EU-Vorschlag zum Country-by-Country Reporting im Internet, München 2017).

Beachte | Deutlich schwieriger zu greifen sind die tatsächlichen Vorteile einer Offenlegung des Länderberichts. In einer perfekten Welt würden Investoren und Konsumenten aggressive Steuervermeider verschmähen und die Unternehmen aufgrund dieses öffentlichen Drucks ihre Steuerpolitik anpassen. Losgelöst von der Frage, ob der Länderbericht Rückschlüsse auf aggressive Steuervermeidung erlaubt – würde eine derartige öffentliche Sanktionierung tatsächlich eintreten?

Diskussion zur Steuervermeidung zeigt Wirkung

Anekdotische Evidenz für eine derartige Reaktion durch Konsumenten liefert Starbucks UK. Während die Umsätze und Gewinne des Gesamtkonzerns kontinuierlich steigen, berichtet das Unternehmen in Großbritannien seit Anfang 2014 über rückläufige Umsatzzahlen. In den Medien wird zur Erklärung auf die vorherige Diskussion um aggressive Steuervermeidung in Großbritannien verwiesen (vgl. stellvertretend Bond/Robinson, Financial Times vom 25.04.2014). Gleichzeitig geht die öffentliche Reputation des Unternehmens in Umfragen in Großbritannien zurück (vgl. Chapman, The Independent vom 26.07.2017). Inwiefern dieser Effekt auch auf breiterer Basis zu beobachten und kausal auf die Steuervermeidung zurückzuführen ist, bleibt abzuwarten. Dahingegen zeigen Kapitalmarktreaktionen in empirischen Studien sogar in eine entgegengesetzte Richtung. So konnte gezeigt werden, dass die Aktien der von der LuxLeaks Veröffentlichung betroffenen Unternehmen kurzfristig sogar profitieren konnten. In diesem Fall honorierte der Kapitalmarkt sogar die erfolgreiche (und rechtlich abgesicherte) Steuervermeidung (vgl. Huesecken/Overesch/Tassius, Effects of Disclosing Tax Avoidance: Capital Market Reaction to LuxLeaks, Working Paper 2018).

Fazit | Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Kosten eines öffentlichen Country-by-Country Reportings offensichtlich steigen, die Vorteile einer Einführung hingegen eher ungewiss sind.