Anna Nußbaum
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BMF reagiert auf „Deister Holding“-Urteil des EuGH
Seit dem Urteil des EuGH in der Rechtssache „Deister Holding“ vom 20.12.2017 (Rs. C-504/16) steht die Unionsrechtswidrigkeit des § 50d Abs. 3 EStG idF des JStG 2007 eindeutig fest. Nach Auffassung des EuGH verstößt die Regelung zum einen gegen die Mutter-Tochter-Richtlinie (RL 90/435/EWG) und zum anderen auch gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV). Mit Schreiben vom 4.4.2018 hat sich das BMF nun zu den Folgerungen aus dem Urteil geäu-ßert und hat dabei insbesondere zur Auslegung der aktuellen Fassung des § 50d Abs. 3 EStG Stellung bezogen (Az. IV B 3 – S 2411/07/10016-14).