Gregor Nöcker
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Vorrang des Unionsrechts im Konkreten – Gerichte und die sog. unionsrechtskonforme Auslegung
Im Bereich der direkten Steuern ist die Vorlage der Finanzgerichte nicht immer zwingend. Eine Vorlagepflicht, die nur den BFH als letztinstanzliches Steuergericht trifft, besteht nicht, wenn es sich um ausschließlich (genuin) steuerrechtliche Regelungen wie etwa § 6 EStG handelt. Insoweit ist trotz der Bilanzrichtlinie nicht vorzulegen. Das Steuerbilanzrecht bleibt ein unionsrechtlich nicht harmonisiertes Rechtsgebiet.