Dr. Michael Nordin
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Unternehmenssteuerreform: Standortattraktivität der Schweiz bleibt bestehen
Am 19.05.2019 hat das schweizerische Stimmvolk das Bundesgesetz über die Steuerreform und die Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (STAF) angenommen. Die STAF wird per 01.01.2020 in Kraft treten und einige Änderungen für in der Schweiz ansässige Unternehmen mit sich bringen, welche nachfolgend dargestellt werden.