Hannes Schuster
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Das wachsame Auge der Aufsichtsbehörden – Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die variablen Vergütungen der Kreditinstitute
Das Thema der Vergütungen in Banken ist seit der Großen Finanzkrise (Great Financial Crisis) der Jahre 2007/2008 fester Bestandteil der öffentlichen und akademischen Diskussion sowie der Agenda der zuständigen Aufsichtsbehörden. Die Große Finanzkrise der Jahre 2007/2008 hat gezeigt, dass durch eine verfehlte Vergütungspolitik gesetzte Fehlanreize Risiken nicht nur für die Stabilität einzelner Institute, sondern auch für die Finanzstabilität im Allgemeinen begründen können (BaFin, Auslegungshilfe zur Institutsvergütungsverordnung vom 15.2.2018, S. 1). Ausgehend von dieser Erkenntnis wurden die Vergütungssysteme der Institute in den letzten Jahren umfassend und zunehmend reguliert (Waschbusch/Schuster, ZCG 2021, S. 259 ff.). Die erste Bewährungsprobe dieser institutsspezifischen Vergütungsregulierung hinsichtlich ihrer Wirksamkeit erfolgt vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie. Die Bankenaufsicht hat die variablen Vergütungen der Institute hierbei streng im Blick.
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Der Faktor „Mensch“ – Wesentliche Determinante der Kaufpreisfindung im Rahmen der Unternehmensnachfolge mittelständischer Unternehmen
Die erfolgreiche Gestaltung der Unternehmensnachfolge stellt gerade für mittelständische Unternehmen eine der entscheidenden Herausforderungen zur Sicherstellung einer erfolgversprechenden Zukunft des Betriebs dar. Hierbei bildet die Kaufpreisfindung regelmäßig eine zentrale Hürde des Nachfolgeprozesses, welche den erfolgreichen Ablauf der Nachfolge und in der Folge auch die weitere Existenz des Unternehmens maßgeblich beeinflussen kann. Insofern kommt der durch zahlreiche betriebliche sowie außerbetriebliche Faktoren determinierten Findung eines für beide Seiten akzeptablen Kaufpreises enorme Bedeutung zu. Der Faktor „Mensch“ bestimmt in diesem Zusammenhang maßgeblich über den Erfolg oder Misserfolg der Unternehmensnachfolge.
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Die Commercial Due Diligence im Rahmen von Unternehmenstransaktionen
„Für das Gewesene gibt der Kaufmann nichts“ (Münstermann, Wert und Bewertung von Unternehmen, 1966, S. 21). Dieser goldene Grundsatz der Wirtschaftswissenschaft geht ursprünglich auf den Begründer der heutigen Betriebswirtschaftslehre, Eugen Schmalenbach, zurück (Schmalenbach, ZfhF 1917/1918, S. 11) und stellt seit nunmehr einem Jahrhundert einen methodologischen Grundpfeiler der betriebswirtschaftlichen Forschung dar. Auch im Kontext von Unternehmenstransaktionen behält diese Prämisse uneingeschränkte Gültigkeit: Nur der Blick in die Zukunft ermöglicht es, den Wert eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils korrekt zu taxieren und determiniert somit maßgeblich das Zustandekommen und die Konditionen einer Unternehmenstransaktion. Diesen Ausblick in die Zukunft leistet im Kontext der Due Diligence-Untersuchung eines Unternehmens die sogenannte Commercial Due Diligence.