• Die bremsende Wirkung der Coronakrise auf die finale Umsetzung der Krisenregularien von Banken

    Die Finanzkrise der Jahre 2007 ff. offenbarte eine sowohl quantitativ als auch qualitativ erodierte Eigenkapitalbasis sowie unzureichende Liquiditätspolster der Kreditinstitute (BCBS, Basel III 2011, S. 1). Daher setzte Basel III bei diesen Schwachstellen an und formulierte strengere Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung der Banken. Zusätzlich wurden einheitliche Liquiditätsstandards für die Kreditinstitute verfasst (Hufeld, Möglichkeiten und Grenzen globaler Bankenregulierung, in Deutsche Bundesbank (Hrsg.), Bankenaufsicht im Dialog 2017, S. 27). Mit dieser Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften soll die Widerstandskraft der Kreditinstitute gegenüber Stresssituationen im Finanzsektor erhöht sowie die Wahrscheinlichkeit künftiger Finanzkrisen verringert werden (Andrae, Regulierung und Aufsicht im Wandel, in Gendrisch/Gruber/Hahn (Hrsg.), Handbuch Solvabilität 2014, S. 5). Nun stehen Kreditinstitute ein Jahrzehnt später durch das Coronavirus vor der nächsten potenziellen Krise und die neuen aufsichtsrechtlichen Regularien werden sehr viel früher als erwartet auf Herz und Nieren geprüft.