Dr. Bert Füssenich
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Nachweis der Einlagenrückgewähr bei Ausschüttungen einer EU-Kapitalgesellschaft
Mit Urteil vom 27.10.2020 – VIII R 18/17 hat der VIII. Senat des BFH entschieden, dass es keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG darstellt, dass inländische Anteilseigner einer Drittstaatenkapitalgesellschaft im Rahmen des Steuerfestsetzungsverfahrens den Nachweis führen können, dass ein bestimmter Bezug als Einlagenrückgewähr zu qualifizieren ist, während Ausschüttungen an inländische Anteilseigner einer EU-Kapitalgesellschaft gemäß § 27 Abs. 8 Satz 9 KStG ohne weitere Nachweismöglichkeit des Anteilseigners stets als Gewinnausschüttung gelten, wenn die EU-Kapitalgesellschaft das Feststellungsverfahren gemäß § 27 Abs. 8 KStG nicht betreibt.
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Verluste aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien
Mit Urteil vom 03.12.2019 (VIII R 34/16) hat der VIII. Senat entschieden, dass der Verlust aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien durch eine Kapitalherabsetzung auf Null in Verbindung mit einem Bezugsrechtsausschluss für die anschließende Kapitalerhöhung auf der Grundlage eines Insolvenzplans in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG als Aktienveräußerungsverlust steuerbar ist.
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Forderungsverzicht eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft nach Einführung der Abgeltungsteuer
Mit Urteil vom 06.08.2019 VIII R 18/16 (DStR 2019, 2411) hat der VIII. Senat eine Grundsatzentscheidung zu den steuerlichen Folgen des Ausfalls einer Forderung eines Gesellschafters gegenüber seiner Kapitalgesellschaft getroffen. Mit der Entscheidung knüpft der VIII. Senat an sein Urteil vom 24.10.2017 VIII R 13/15 (BFHE 259, 535) an, wonach der endgültige Ausfall einer (Darlehens-)Forderung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust führt. Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, inwieweit der Verzicht auf eine wertlos gewordene Darlehensforderung eines Gesellschafters einer GmbH steuerlich zu berücksichtigen ist.
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Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 des AStG bei Ausfall eines nicht fremdüblich besicherten konzerninternen Darlehens
Mit Urteil vom 27.2.2019 I R 73/16 (BFHE 263, 525, BStBl II 2019, 394) hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung zur Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei Ausfall eines nicht fremdüblich besicherten konzerninternen Darlehens aufgegeben. Nach der bisherigen Rechtsprechung (z.B. BFH-Urteil vom 17.12.2014 I R 23/13, BFHE 248, 170, BStBl II 2016, 261) wurden entsprechende Einkünftekorrekturen in den Fällen gesperrt, in denen das zugrundeliegende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) eine Klausel i.S. des Art. 9 Abs. 1 OECD-Muster-Abkommen (OECD-MA) enthielt.