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Autor

Dr. Bert Füssenich

  • Nachweis der Einlagenrückgewähr bei Ausschüttungen einer EU-Kapitalgesellschaft

    24.03.2021 Zitierweise: Füssenich, European Tax Jurisdiction, TLE-009-2021

    Mit Urteil vom 27.10.2020 – VIII R 18/17 hat der VIII. Senat des BFH entschieden, dass es keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG darstellt, dass inländische Anteilseigner einer Drittstaatenkapitalgesellschaft im Rahmen des Steuerfestsetzungsverfahrens den Nachweis führen können, dass ein bestimmter Bezug als Einlagenrückgewähr zu qualifizieren ist, während Ausschüttungen an inländische Anteilseigner einer EU-Kapitalgesellschaft gemäß § 27 Abs. 8 Satz 9 KStG ohne weitere Nachweismöglichkeit des Anteilseigners stets als Gewinnausschüttung gelten, wenn die EU-Kapitalgesellschaft das Feststellungsverfahren gemäß § 27 Abs. 8 KStG nicht betreibt. 

    Tags: Drittstaatenkapitalgesellschaft, Einlagenrückgewähr, EU-Kapitalgesellschaft, Feststellungsverfahren, Gewinnausschüttung, Kapitalverkehrsfreiheit
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  • Verluste aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien

    25.06.2020 Zitierweise: Füssenich, European Tax Jurisdiction, TLE-022-2020

    Mit Urteil vom 03.12.2019 (VIII R 34/16) hat der VIII. Senat entschieden, dass der Verlust aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien durch eine Kapitalherabsetzung auf Null in Verbindung mit einem Bezugsrechtsausschluss für die anschließende Kapitalerhöhung auf der Grundlage eines Insolvenzplans in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG als Aktienveräußerungsverlust steuerbar ist.

    Tags: Abgeltungsteuer, Aktienveräußerung, Insolvenzgericht, Kapitalherabsetzung, Regelungslücke
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  • Forderungsverzicht eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft nach Einführung der Abgeltungsteuer

    20.12.2019 Zitierweise: Füssenich, European Tax Jurisdiction, TLE-044-2019

    Mit Urteil vom 06.08.2019 VIII R 18/16 (DStR 2019, 2411) hat der VIII. Senat eine Grundsatzentscheidung zu den steuerlichen Folgen des Ausfalls einer Forderung eines Gesellschafters gegenüber seiner Kapitalgesellschaft getroffen. Mit der Entscheidung knüpft der VIII. Senat an sein Urteil vom 24.10.2017 VIII R 13/15 (BFHE 259, 535) an, wonach der endgültige Ausfall einer (Darlehens-)Forderung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust führt. Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, inwieweit der Verzicht auf eine wertlos gewordene Darlehensforderung eines Gesellschafters einer GmbH steuerlich zu berücksichtigen ist.

    Tags: Abgeltungsteuer, Einkommensteuer, Finanzverwaltung, Forderungsverzicht, Gesellschafter, Kapitalgesellschaft, Verdeckte Einlage
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  • Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 des AStG bei Ausfall eines nicht fremdüblich besicherten konzerninternen Darlehens

    01.11.2019 Zitierweise: Füssenich, European Tax Jurisdiction, TLE-037-2019

    Mit Urteil vom 27.2.2019 I R 73/16 (BFHE 263, 525, BStBl II 2019, 394) hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung zur Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei Ausfall eines nicht fremdüblich besicherten konzerninternen Darlehens aufgegeben. Nach der bisherigen Rechtsprechung (z.B. BFH-Urteil vom 17.12.2014 I R 23/13, BFHE 248, 170, BStBl II 2016, 261) wurden entsprechende Einkünftekorrekturen in den Fällen gesperrt, in denen das zugrundeliegende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) eine Klausel i.S. des Art. 9 Abs. 1 OECD-Muster-Abkommen (OECD-MA) enthielt.

    Tags: Aussensteuergesetz, Bundesfinanzhof, Darlehnsforderung, Einkünftekorrektur, Konzern, Teilwertabschreibung
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Herausgeber


  • Juergen Brandt

    Prof. Jürgen Brandt

    Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages e.V. und Lehrstuhl für Finanzwissenschaft und Betriebliche Steuerlehre der Bergischen Universität Wuppertal


  • Levedag

    Prof. Dr. Christian Levedag

    Bundesrichter im für Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Kapitaleinkünfte zuständigen VIII. Senat des Bundesfinanzhofs.


  • Niessen

    Prof. Dr. René Niessen

    Generalanwalt in der Steuerabteilung des Obersten Gerichts der Niederlande, Den Haag.


  • Schröder

    Serge Schroeder

    Erster Berater am Verwaltungsgerichtshof in Luxembourg.


Autoren


  • Prof. Dr. J.N. Bouwman

    Lehrstuhl für Steuerrecht an der Universität Groningen

  • Dr. Hans-Hermann Heidner

    Richter im V. Senat am Bundesfinanzhof, München

  • Dr. Bert Füssenich

    Richter im VIII. Senat am Bundesfinanzhof, München


Redaktion

RA/StB Oliver Holzinger
Tel.: 0 26 02 / 94 74 110
redaktion@excellence-media.com

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