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Autor

Dr. Hans-Hermann Heidner

  • Formelle Satzungsmäßigkeit einer ausländischen Satzung

    30.01.2023 Zitierweise: Heidner, European Tax Jurisdiction, TLE-002-2023

    Der nationale Gesetzgeber ist unionsrechtlich nicht verpflichtet, einen Gemeinnützigkeitsstatus nach ausländischem Recht anzuerkennen. Die Festschreibung des Satzungszwecks und die Art seiner Verwirklichung in der Satzung sollen es der Finanzbehörde ermöglichen, die Voraussetzungen der Steuervergünstigung leicht und einwandfrei zu überprüfen. Dies ist nicht der Fall, wenn in der Satzung auf ausländische Regelungen verwiesen wird, die vom nationalen Recht abweichen, und sich auch sonst aus der Satzung selbst nicht ergibt, dass die Anforderungen des nationalen Gemeinnützigkeitsrechts gewahrt werden. Wird nach den Angaben in der Satzung neben einem begünstigten Zweck ein nicht begünstigter Zweck verfolgt, verstößt die Satzung gegen das Gebot der Ausschließlichkeit i.S. von §§ 51 Abs. 1 Satz 1, 56 AO.

    Tags: Abgabenordnung, Ausländische Satzung, Ausschließlichkeitsgebot, Gemeinnützigkeitsstatus, Mitgliedstaat, Stiftung, Typenvergleich
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  • Abgrenzung Lieferung und sonstige Leistung bei der Abgabe von Speisen

    04.03.2022 Zitierweise: Heidner, European Tax Jurisdiction, TLE-005-2022

    Die Nutzung eines Food-Courts in einem Einkaufszentrum kann beim Verzehr von Speisen als überwiegendes Dienstleistungselement zum Vorliegen einer sonstigen Leistung führen, wenn die Einräumung dieser Nutzungsmöglichkeit aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers dem Speisenanbieter zuzurechnen ist. Für die Annahme einer sonstigen Leistung genügt dabei die Ausgabe von Speisen auf einem Tablett, wenn es typischerweise dazu dient, es dem Kunden zu ermöglichen, die von ihm erworbenen Speisen zu einem Verzehrort in der Nähe (hier dem Food-Court) zu bringen und diese dort an einem Tisch mit Sitzmöglichkeit zu verzehren.

    Tags: Abgabe von Speisen, Dienstleistungen, EuGH, Food-Courts, Mehrwertsteuer
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  • Gemeinnützigkeit und politische Betätigung

    26.02.2021 Zitierweise: Heidner, European Tax Jurisdiction, TLE-005-2021

    Eine Einflussnahme einer gemeinnützigen Körperschaft auf die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung ist zur Verfolgung eines der in § 52 Abs. 2 AO genannten Zwecke gestattet, muss aber gegenüber der unmittelbaren Förderung des steuerbegünstigten Zwecks in den Hintergrund treten. Die Tagespolitik darf nicht im Mittelpunkt der Tätigkeit der Körperschaft stehen.

    Tags: Bindungswirkung, Gemeinnützigkeit, Geschäftsführung, Körperschaft, Steuerpolitik
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  • EuGH-Vorlage zum Zeitpunkt der Steuerentstehung

    23.09.2020 Zitierweise: Heidner, European Tax Jurisdiction, TLE-029-2020

    Der Bundesfinanzhof legte am 07. Mai 2020 (V R 16/19) in einem beachtenswerten Verfahren dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vor, ob sich bei einer einmalig und daher nicht zeitraumbezogen erbrachten Dienstleis­tung der Anlass zu aufeinander folgenden Abrechnungen oder Zahlungen i.S. von Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL bereits aus der Vereinbarung einer Ratenzahlung ergibt? Sollte die Frage verneint werden, sodann hilfsweise ob von einer von einer Nichtbezahlung i.S. von Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL auszugehen ist, wenn der Steuerpflichtige bei der Erbringung seiner Leistung vereinbart, dass diese in fünf Jahresraten zu vergüten ist und das natio­nale Recht für den Fall der späteren Zahlung eine Berichtigung vorsieht, durch die die vorherige Minderung der Steuerbemessungsgrundlage nach dieser Bestimmung wieder rückgängig gemacht wird? 

    Tags: EuGH-Vorlage, Mehrwertsteuer, Vereinbartes Entgelt, Vermittlungsleistungen
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  • Zum Zeitpunkt der Steuerentstehung bei Sollversteuerung

    05.03.2020 Zitierweise: Heidner, European Tax Jurisdiction, TLE-009-2020

    Ein Landwirt, der eine Vereinbarung mit der DB Netz AG trifft, in der er der Aufhebung seines Privatweg-Bahnübergangs zustimmt und die DB Netz AG sich zum Bau eines Ersatzwegs und zur Zahlung eines Entschädigungsbetrags verpflichtet, erbringt durch die Rücknahme seiner vor dem Verwaltungsgericht geführten Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss, mit der er versucht hatte, die Schließung seines Privatweg-Bahnübergangs zu verhindern, eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung. Auf den Zeitpunkt der Entrichtung des Entgeltes kommt es dabei für die Steuerentstehung bei Sollversteuerung nicht an. (BFH-Urteil v. 22.08.2019 – V R 47/17).

    Tags: Dauerhaftigkeit des Leistungserfolges, EuGH - baumgarten sports & more, Klagerücknahme, Mehrwertsteuer, Sollbesteuerung
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  • Steuerentstehung bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen

    18.10.2019 Zitierweise: Heidner, European Tax Jurisdiction, TLE-036-2019

    Der BFH hat im Folgeurteil zum EuGH-Urteil baumgarten sports & more vom 29.11.2018 C-548/17 entschieden, dass sich Unternehmer bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen auf eine unmittelbare Anwendung von Art. 64 Abs. 1 MwStSys-tRL berufen können, weil § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG weder unionsrechtskonform noch entsprechend Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL richtlinienkonform auslegbar ist. Für die Anwendung des Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL genügt dabei, dass eine Vermittlungsleistung nach der Dauerhaftigkeit des vermittelten Erfolges vergütet wird.

    Tags: Bundesfinanzhof, EuGH, Ratenzahlung, Sollbesteuerung, Spielervermittlung, Teilleistungen, Vermittlungsleistungen
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Herausgeber


  • Juergen Brandt

    Prof. Jürgen Brandt

    Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages e.V. und Lehrstuhl für Finanzwissenschaft und Betriebliche Steuerlehre der Bergischen Universität Wuppertal


  • Levedag

    Prof. Dr. Christian Levedag

    Bundesrichter im für Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Kapitaleinkünfte zuständigen VIII. Senat des Bundesfinanzhofs.


  • Niessen

    Prof. Dr. René Niessen

    Generalanwalt in der Steuerabteilung des Obersten Gerichts der Niederlande, Den Haag.


  • Schröder

    Serge Schroeder

    Erster Berater am Verwaltungsgerichtshof in Luxembourg.


Autoren


  • Prof. Dr. J.N. Bouwman

    Lehrstuhl für Steuerrecht an der Universität Groningen

  • Dr. Hans-Hermann Heidner

    Richter im V. Senat am Bundesfinanzhof, München

  • Dr. Bert Füssenich

    Richter im VIII. Senat am Bundesfinanzhof, München


Redaktion

RA/StB Oliver Holzinger
Tel.: 0 26 02 / 94 74 110
redaktion@excellence-media.com

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