Prof. Dr. Thomas Hutzschenreuter
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Grenzüberschreitende Unternehmensübernahmen und -beteiligungen
Die Bundesregierung hat im Dezember letzten Jahres die Außenwirtschaftsverordnung verschärft. Bislang war es bis zu einer Grenze unterhalb von 25% für einen Nicht-EU bzw. Nicht-EFTA Investor möglich, Beteiligungen an Unternehmen im für die Bundesrepublik sicherheitsrelevanten Bereich ohne Zustimmung des Bundeswirtschaftsministeriums einzugehen. Diese Beteiligungsgrenze von 25% wurde nun auf 10% gesenkt, was der Grenze entspricht, ab der man nach internationalen Standards die Motivation vermutet, einen kontrollierenden Einfluss auf ein Unternehmen in der Zukunft aufbauen zu wollen. Die Bundesregierung setzt damit ein wichtiges Signal, gerade auch im Hinblick auf chinesische Unternehmen, die sich in deutsche Unternehmen einkaufen möchten.