• Vorrang des Unionsrechts im Konkreten – Gerichte und die sog. unionsrechtskonforme Auslegung

    Im Bereich der direkten Steuern ist die Vorlage der Finanzgerichte nicht immer zwingend. Eine Vorlagepflicht, die nur den BFH als letztinstanzliches Steuergericht trifft, besteht nicht, wenn es sich um ausschließlich (genuin) steuerrechtliche Regelungen wie etwa § 6 EStG handelt. Insoweit ist trotz der Bilanzrichtlinie nicht vorzulegen. Das Steuerbilanzrecht bleibt ein unionsrechtlich nicht harmonisiertes Rechtsgebiet.

  • Unionsrechtliche Vorgaben für die Anpassung nationalen Rechts an das Gemeinschaftsrecht

    Im Spannungsverhältnis zwischen Unionsrecht und mitgliedstaatlichen Regelungen hat sich in der jüngeren EuGH-Rechtsprechung häufiger im Nachgang zur Feststellung von Verstößen nationalen Rechts gegen Gemeinschaftsrecht  durch den EuGH die Frage gestellt,  ob diese Verstöße durch folgende mitgliedstaatliche Rechtsakte unionsrechtskonform beseitigt oder ihre Folgen – wie eine rechtswidrige Steuererhebung – angemessen rückabgewickelt worden sind. Dies gilt auch für die Frage, ob eine solche Gemeinschaftsrechtswidrigkeit auch dann noch geltend gemacht werden kann, wenn sie zuvor in rechtskräftig gewordenen gerichtlichen Entscheidungen verneint wurde. 

  • Serge Schroeder

    The Luxembourg tax consolidation regime found to be contrary to EU law

    In a decision dated 14 May 2020, case C-749/18, B e. a. v Administration des contributions directes, (hereinafter, B and others), the Court of Justice of the European Union (hereinafter, CJEU) ruled in a case relating to the Luxembourg tax consolidation regime.

  • Hans-Hermann Heidner

    EuGH-Vorlage zum Zeitpunkt der Steuerentstehung

    Der Bundesfinanzhof legte am 07. Mai 2020 (V R 16/19) in einem beachtenswerten Verfahren dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vor, ob sich bei einer einmalig und daher nicht zeitraumbezogen erbrachten Dienstleis­tung der Anlass zu aufeinander folgenden Abrechnungen oder Zahlungen i.S. von Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL bereits aus der Vereinbarung einer Ratenzahlung ergibt? Sollte die Frage verneint werden, sodann hilfsweise ob von einer von einer Nichtbezahlung i.S. von Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL auszugehen ist, wenn der Steuerpflichtige bei der Erbringung seiner Leistung vereinbart, dass diese in fünf Jahresraten zu vergüten ist und das natio­nale Recht für den Fall der späteren Zahlung eine Berichtigung vorsieht, durch die die vorherige Minderung der Steuerbemessungsgrundlage nach dieser Bestimmung wieder rückgängig gemacht wird? 

  • Serge Schroeder

    Exchange of information – an aftermath of the Berlioz case!

    The subject of exchange of information in taxation matters continues to raise questions with respect to the compatibility of certain of its provisions with fundamental rights. In May 2017, in the Berlioz case (CJEU, Berlioz Investment Fund SA v Directeur de l’administration des contributions directes, C-682/15, 16.05.2017, EU:C:2017:373), the Court of Justice of the European Union (‘CJEU’) held the applicability of the Charter of Fundamental Rights of the European Union (‘The Charter’) to the implementation of exchange of information provisions pursuant to directive 2011/16/EU on administrative cooperation (Council Directive 2011/16/EU of 15.02.2011 on administrative cooperation in the field of taxation and repealing Directive 77/799/EEC, OJ L 64).

  • René Niessen

    Age discrimination in taxation

    For decades it was assumed that European law barely affects the law of direct taxes. After all the basic treaties don’t contain any rules regarding, among others, income or company tax. Meanwhile that situation has changed considerably. The case Avoir fiscal (Court of Justice of the European Union (CJEU) 28 January 1986, nr. 270/83) was the first in a long series of case law that often contains far reaching decisions. In these cases the so called four freedoms were above all applied to fiscal regulations.

  • Jürgen Brandt

    EU-rechtliche Grenzen der Wegzugsbesteuerung von Angehörigen der EU-Mitgliedstaaten bei Wegzug in Nicht-EU-Staaten

    Nach der Entscheidung des EuGH vom 26.2.2019 (Urteil der Großen Kammer, C 581/17-DStR 2019, 284) ist eine mitgliedstaatliche Regelung wie § 6 AStG EU-rechtswidrig, die eine für latente Wertzuwächse von Gesellschaftsanteilen eines Staatsangehörigen geschuldete Steuer im Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung in ein (auch nicht zum EWR-Raum gehörendes) Nicht-EU-Land (wie die Schweiz) erhebt, wenn die EU mit diesem Land ein Freizügigkeitsabkommen (im entschiedenen Fall mit der Schweiz) abgeschlossen hat und der Staatsangehörige bei Verbleib im Mitgliedstaat erst bei Realisierung der Wertzuwächse besteuert würde.