• Jürgen Brandt

    Rechtswegfragen in datenschutzrechtlichen Streitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung

    Nach Auffassung des BFH ist ein Anspruch Steuerpflichtiger auf Auskunft zu Daten in Steuerfahndungsberichten sowie auf Löschung solcher Daten vor den Verwaltungsgerichten zu verfolgen; dagegen bejaht das OVG NW für Klagen auf Auskunft über Inhalte von „außerhalb regulärer Besteuerungsvorgänge geführter“ Sonderakten wie auch für Ansprüche auf Löschung der Inhalte die Zuständigkeit der Finanzgerichte.

  • Hans-Hermann Heidner

    EuGH-Vorlage zum Zeitpunkt der Steuerentstehung

    Der Bundesfinanzhof legte am 07. Mai 2020 (V R 16/19) in einem beachtenswerten Verfahren dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vor, ob sich bei einer einmalig und daher nicht zeitraumbezogen erbrachten Dienstleis­tung der Anlass zu aufeinander folgenden Abrechnungen oder Zahlungen i.S. von Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL bereits aus der Vereinbarung einer Ratenzahlung ergibt? Sollte die Frage verneint werden, sodann hilfsweise ob von einer von einer Nichtbezahlung i.S. von Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL auszugehen ist, wenn der Steuerpflichtige bei der Erbringung seiner Leistung vereinbart, dass diese in fünf Jahresraten zu vergüten ist und das natio­nale Recht für den Fall der späteren Zahlung eine Berichtigung vorsieht, durch die die vorherige Minderung der Steuerbemessungsgrundlage nach dieser Bestimmung wieder rückgängig gemacht wird? 

  • Bert Füssenich

    Verluste aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien

    Mit Urteil vom 03.12.2019 (VIII R 34/16) hat der VIII. Senat entschieden, dass der Verlust aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien durch eine Kapitalherabsetzung auf Null in Verbindung mit einem Bezugsrechtsausschluss für die anschließende Kapitalerhöhung auf der Grundlage eines Insolvenzplans in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG als Aktienveräußerungsverlust steuerbar ist.

  • Jürgen Brandt

    Steuergeheimnis und presserechtlicher Auskunftsanspruch – Urteil des BVerwG vom 29. 8. 2019 -7 C 33/17

    Sind Gegenstand eines presserechtlichen Auskunftsanspruchs steuerliche Sachverhalte bestimmter Personen, kann deren Offenlegung mit Blick auf den Schutz entsprechender Daten durch das Steuergeheimnis nach § 30 AO bei einem zwingenden öffentlichen Interesse gem. § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO verlangt werden. Dieses Merkmal „zwingendes öffentliches Interesse“ ist nach dem Urteil des BVerwG vom 29.8.2019 -7 C 33/17 hinreichende Grundlage für den gebotenen verhältnismäßigen Ausgleich zwischen dem Interesse an der Vertraulichkeit der vom Steuergeheimnis geschützten Daten einerseits und gegenläufigen öffentlichen Interessen unter Berücksichtigung des durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlich geschützten Informationsinteresses der Presse andererseits.

  • Hans-Hermann Heidner

    Zum Zeitpunkt der Steuerentstehung bei Sollversteuerung

    Ein Landwirt, der eine Vereinbarung mit der DB Netz AG trifft, in der er der Aufhebung seines Privatweg-Bahnübergangs zustimmt und die DB Netz AG sich zum Bau eines Ersatzwegs und zur Zahlung eines Entschädigungsbetrags verpflichtet, erbringt durch die Rücknahme seiner vor dem Verwaltungsgericht geführten Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss, mit der er versucht hatte, die Schließung seines Privatweg-Bahnübergangs zu verhindern, eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung. Auf den Zeitpunkt der Entrichtung des Entgeltes kommt es dabei für die Steuerentstehung bei Sollversteuerung nicht an. (BFH-Urteil v. 22.08.2019 – V R 47/17).

  • Christian Levedag von Tax & Legal Excellence Network

    Einlagenrückgewähr durch Drittstaatengesellschaften nach dem BFH-Urteil vom 10.4. 2019- I R 15/16

    Auskehrungen einer ausländischen Kapitalgesellschaft führen in der Regel beim inländischen Anteilseigner zu steuerpflichtigen Bezügen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG. Handelt es sich um die Rückgewähr von Nennkapital, gilt dies im Sinne einer ersten Rückausnahme allerdings nicht, da es sich insoweit um nicht steuerbare Einnahmen handelt (vgl. § 28 KStG, BFH-Urteil vom 14.10. 1992 – I R 1/91, BStBl II 1993, 189; Urteil des FG Düsseldorf vom 24.8. 2018 -14 K 564/16 E, DStRE 2019, 55, rechtskräftig).

  • Bert Füssenich

    Forderungsverzicht eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft nach Einführung der Abgeltungsteuer

    Mit Urteil vom 06.08.2019 VIII R 18/16 (DStR 2019, 2411) hat der VIII. Senat eine Grundsatzentscheidung zu den steuerlichen Folgen des Ausfalls einer Forderung eines Gesellschafters gegenüber seiner Kapitalgesellschaft getroffen. Mit der Entscheidung knüpft der VIII. Senat an sein Urteil vom 24.10.2017 VIII R 13/15 (BFHE 259, 535) an, wonach der endgültige Ausfall einer (Darlehens-)Forderung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust führt. Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, inwieweit der Verzicht auf eine wertlos gewordene Darlehensforderung eines Gesellschafters einer GmbH steuerlich zu berücksichtigen ist.

  • Jan Nicolaas Bouwman

    The Dutch corporate tax group regime in discussion

    Since the introduction of a corporate tax in the Netherlands this tax has known a group regime, the so called ‘fiscale eenheid’ (Section 2.9, Corporate Tax Act 1969 (CTA)). This regime is based on consolidation and taxes the group companies that are part of it as a single entity (full consolidation). One of the requirements that must be met to enjoy this group regime is that the parent company and its subsidiaries are residents of the Netherlands. This means that the advantages of the group regime are in principle not attainable with respect to foreign group members. The disputes that are discussed in this blog are about whether this outcome of the Dutch group regime is in line with the freedom of establishment of Article 49 and 54 TFEU (Treaty on the Functioning of the European Union). To put it all in perspective, first an overview will be given of the main advantages of the Dutch corporate tax group regime.

  • Bert Füssenich

    Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 des AStG bei Ausfall eines nicht fremdüblich besicherten konzerninternen Darlehens

    Mit Urteil vom 27.2.2019 I R 73/16 (BFHE 263, 525, BStBl II 2019, 394) hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung zur Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei Ausfall eines nicht fremdüblich besicherten konzerninternen Darlehens aufgegeben. Nach der bisherigen Rechtsprechung (z.B. BFH-Urteil vom 17.12.2014 I R 23/13, BFHE 248, 170, BStBl II 2016, 261) wurden entsprechende Einkünftekorrekturen in den Fällen gesperrt, in denen das zugrundeliegende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) eine Klausel i.S. des Art. 9 Abs. 1 OECD-Muster-Abkommen (OECD-MA) enthielt.

  • Hans-Hermann Heidner

    Steuerentstehung bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen

    Der BFH hat im Folgeurteil zum EuGH-Urteil baumgarten sports & more vom 29.11.2018 C-548/17 entschieden, dass sich Unternehmer bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen auf eine unmittelbare Anwendung von Art. 64 Abs. 1 MwStSys-tRL berufen können, weil § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG weder unionsrechtskonform noch entsprechend Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL richtlinienkonform auslegbar ist. Für die Anwendung des Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL genügt dabei, dass eine Vermittlungsleistung nach der Dauerhaftigkeit des vermittelten Erfolges vergütet wird.