Dr. Konrad Schmidt
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Grenzen einer Kooperation bei Durchsuchungen und damit einhergehenden Ermittlungsmaßnahmen
Von einer Durchsuchung betroffene Unternehmen streben sehr häufig eine „uneingeschränkte Kooperation“ mit den Ermittlungsbehörden an. Es stellt sich daher die Frage nach den Grenzen einer Kooperation im Rahmen einer Durchsuchung und den damit einhergehenden weiteren Ermittlungsmaßnahmen vor dem Hintergrund des Strafprozessrechts.
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Zum Schutz der Verteidiger bei interdisziplinärer Zusammenarbeit
Interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Strafverteidigern, Rechtsanwälten und Angehörigen der steuerberatenden Berufe findet häufig im Zusammenhang mit internen Ermittlungen in Unternehmen statt. Deren Zunahme im Zusammenhang mit strafrechtlich relevantem Fehlverhalten ist feststellbar. Im Falle der Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Unternehmensangehörige wecken die hierbei gewonnenen Erkenntnisse Begehrlichkeiten bei den Strafverfolgungsbehörden. Denn diese möchten allzu gern auf die im Rahmen der Durchführung einer solchen unternehmensinternen Ermittlung von den beauftragten Kanzleien erstellten und erhobenen Dokumente sowie die Protokolle über die durchgeführten Mitarbeiterinterviews zugreifen.