Prof. Dr. Robert Risse
Über den Herausgeber
Robert Risse, Rechtsanwalt und Dipl.-Finanzwirt, lehrt seit Mai 2020 am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität Wien den Masterlehrgang Digitalization & Tax Law (LL.M.). Zudem ist er seit August 2017 Honorarprofessor für Tax Compliance und anwendungsorientierte Steuerplanung am Lehrstuhl für betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Leipzig. Von Januar 2000 bis Mai 2020 leitete Robert Risse die Steuer- und Zollabteilung der Henkel AG & Co. KGaA. Zuvor war er in den Jahren 1997 bis 1999 Leiter der Abteilung Steuern und Risikomanagement der Deutsche Post AG, von 1991 bis 1996 verantwortlich für die Steuerabteilung der Mannesmann AG und von 1989 bis 1990 Abteilungsleiter der Kaufhof Holding AG.
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Austausch von Steuerinformationen und Joint Audits in der EU
Im EU-Binnenmarkt haben Steuerpflichtige die Freiheit, über nationale Grenzen hinweg mobil zu sein, zu arbeiten und zu investieren. Da die direkte Besteuerung nicht EU-weit harmonisiert ist, kann diese Freiheit dazu führen, dass es einigen Steuerpflichtigen ungeachtet bestehender Doppelbesteuerungsabkommen gelingt, in den betroffenen Ländern nicht den korrekten Steuerbetrag zu entrichten. Die Steuerbehörden in der EU haben daher vereinbart, enger zusammenzuarbeiten, damit sie ihre Steuerpflichtigen korrekt besteuern und Steuervermeidung und Steuerhinterziehung bekämpfen können.
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Digitalisierung in Steuern „steuern“ – Fragen über Fragen
„Transformation“ der „Finance Functions“ ist eines der Buzzwords in dieser Zeit. Nur was bedeutet dies konkret für die Steuerfunktion oder Zollabteilung eines Unternehmens, für die Beratung und die Finanzverwaltung oder Zollbehörden? „Transformation“ beinhaltet richtigerweise eine digitale Unterstützung der verschiedenen Prozesse, die Tax und Trade Compliance sowie Tax & Zoll Planungen ausführen und unterstützen. Die Beispiele hierzu sind vielfältig.
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Zur Automatisierung von Tax Compliance
Die aktuellen Diskussionen wie die über die Einführung eines Tax Compliance Management Systems (IDW Prüfungsstandard 980 vom 31.05.2017) oder die sogenannte „begleitende Kontrolle“(Begleitende Kontrolle §§ 153a bis 153g BAO, Sopp, K. SWI 2018, S. 604-616) in Österreich beziehen sich auf die Steuerprozesse an sich sowie auf den technischen Entwicklungsschub, beschrieben als Digitalisierung. Dabei wachsen die Gestaltung von Prozessen und Fragen nach Corporate Governance als Innenrecht der Unternehmung sowie das Risiko-Management und Compliance (GRC) zusammen.
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International Compliance Assurance Programme und Joint Audit
Die Änderungen in nationalen Gesetzen initiiert durch die BEPS Maßnahmen werden verstärkt zu Problemen in Bezug auf Doppelbesteuerungen zwischen den Staaten führen. Um Konflikte in Betriebsprüfungen in den verschiedenen Ländern zu vermieden, wurde das sog. Joint Audit als gemeinsame Betriebsprüfung zweier oder mehrerer Länder eingeführt. Zudem soll das International Compliance Assurance Programme (ICAP, OECD, Pilot Handbook 2018) eine neue Kooperationsform zwischen Ländern und Steuerpflichtigen bewirken.
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Digitalisierung: Eignet sich Tax Compliance für die technisch möglichen Innovationen?
Das Spannungsfeld zwischen einer betriebswirtschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Perspektive, was unter Tax Compliance zu verstehen ist, wird zurzeit überlagert durch den technischen Anwendungsdruck, durch die mögliche Digitalisierung von Steuerprozessen. Viele Geschäftsprozesse werden immer noch manuell ausgeführt. Der Einstieg in die neue Welt, in der Prozesse maschinell unterstützt oder sogar automatisiert sind, erscheint nicht einfach. Es stellt sich die Frage nach dem Begriffsinhalt der Compliance und ob die Compliance einer Digitalisierung zugeführt werden kann?
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BlockChain und Tax Compliance, was steckt hinter diesen neuen Begriffen?
Nach den Schätzungen der EU-Kommission entgehen den EU-Staaten jährlich über 60 Mrd. EUR Umsatzsteuereinnahmen durch verschiedene Arten von Steuerbetrügen. Ursache für diesen Missstand sind unter anderem sogenannte Karussellgeschäfte, die es einem Unternehmen ermöglichen, aufgrund der fehlenden Transparenz für länderübergreifende Transaktionen (Umsatz)Steuern zu unterschlagen.
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Tax Compliance System und die Anforderungen nach IDW PS 980
Mit den Diskussionen zu den einzelnen Aktionspunkten der Base Erosion Profit Shifting (BEPS) Reports der OECD ergeben sich seit 2015 eine Vielzahl von Ansatzpunkten, mehr Transparenz von den steuerpflichtigen Unternehmen zu verlangen. Beispiele für die geforderte „maximale“ Transparenz sind vielfältig. Der Country-by-Country Report (CbCR) nach Aktionspunkt 13 reicht bereits aus, das zu erwartende Dilemma zu verdeutlichen.
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Verrechnungspreise und unerlaubte Beihilfe
Die im vergangenen Jahr in der Tagespresse bekanntgewordenen Beihilfe-Fälle zu den „Steuerdeals“ internationaler Firmen wie Apple, Fiat oder Starbucks betrafen nicht nur die Unternehmen, sondern haben auch die steuerlichen Berater vor neuen Herausforderungen gestellt. Vordergründig stellt sich die Frage, ob wir nunmehr eine durch die EU-Kommission etablierte „neue“ Verrechnungspreisauslegung anzusetzen haben und welche Grundsätze dabei angewendet werden.