Prof. Dr. Harald Jansen
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Change- of-Control-Regeln und objektives Nettoprinzip
Mit Urteil vom 28.06.2018 hat der EuGH den Beschluss der Europäischen Kommission aus dem Jahre 2011 zur sog. Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG für nichtig erklärt. Sofern es sich um Anteile an einem Unternehmen handelt, das sich in einem Insolvenzverfahren befindet, sieht diese Regelung eine Ausnahme vom Verlustuntergang im Falle eines Anteilseignerwechsels vor. Die EU-Kommission hatte hierin einen Verstoß gegen das europäische Beihilferecht nach Art. 107 Abs. 1 AEUV gesehen.