• Anzeigepflicht von Steuergestaltungen – Aktueller Sachstand

    Am 1.1.2020 ist das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen in Kraft getreten, mit welchem der deutsche Gesetzgeber die EU-Richtlinie (EU)2018/822 des Rates zur Änderung und Ergänzung der Richtlinie 2011/16/EU vom 15.2.2011 hinsichtlich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungen (DAC-6-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt hat. Das Bundesministerium der Finanzen hat im März 2020 den Entwurf eines Anwendungsschreibens zu den neuen Vorschriften vorgelegt. Dieser soll nach bisherigem Zeitplan noch im Juni 2020 veröffentlicht werden. Angesichts der aktuellen Fristendiskussionen mag sich die Veröffentlichung verzögern.

  • Anzeigepflicht von Steuergestaltungen – Handlungspflicht auch ohne nationales Umsetzungsgesetz

    Der Europäische Rat hat am 25.5.2018 die EU-Richtlinie (EU)2018/822 des Rates zur Änderung und Ergänzung der Richtlinie 2011/16/EU vom 15.2.2011 hinsichtlich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen verabschiedet. Die Änderungsrichtlinie ist am 25.6.2018 in Kraft getreten. Bis spätestens 31.12.2019 müssen die Mitgliedstaaten entsprechende nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie erlassen und veröffentlichen und die Kommission hierüber in Kenntnis setzen (Art. 2 Abs. 1 S. 1 der Richtlinie (EU)2018/822). Diese Vorschriften sind erst ab dem 1.7.2020 anzuwenden (Art. 2 Abs. 1 S. 2 der Richtlinie (EU)2018/822).