StB Prof. Dr. Ralf Klapdor
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ATAD-Umsetzung – Die Zeit drängt!
Die Anti-Tax Avoidance Richtlinie (ATAD; Richtlinie (EU) 2016/1164, ABl. L193/1 vom 19.7.2016, i.d.F. der Richtlinie (EU) 2017/952, ABl. L 144/1 vom 7.6.2017) muss mit ihren ersten Regelungsbestandteilen bis zum Ende des Jahres 2018 umgesetzt sein. Aufgrund der längeren Regierungsbildung gibt es hierzu bisher noch keinen Gesetzentwurf. Auch wenn noch über ein halbes Jahr Zeit ist, steht zu befürchten, dass aufgrund des Zeitdrucks eigentlich notwendige steuersystematische Diskussionen nicht in der notwendigen Tiefe geführt werden.
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Offenlegungspflichten bei Steuergestaltungsmodellen
Im BEPS-Aktionspunkt 12 ist eine Anzeige- bzw. Offenlegungspflicht für aggressive Steuergestaltungsmodelle vorgesehen. Auch in Deutschland wird seit Ende 2016 in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe über Auskunftspflichten für grenzüberschreitende wie auch rein nationale Steuergestaltungsmodelle kontrovers diskutiert.