Prof. Dr. Joachim Englisch
Über den Herausgeber
Joachim Englisch ist Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht und Steuerrecht sowie Direktor des Instituts für Steuerrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Zuvor war er von 2008 bis März 2010 Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht, Finanzrecht und Öffentliches Recht an der Universität Augsburg. Seine Forschungsschwerpunkte sind das Steuerverfassungsrecht, Internationales und Europäisches Steuerrecht mit Schwerpunkt Unternehmensteuerrecht, sowie Umsatzsteuerrecht. Joachim Englisch nimmt seit 2007 diverse Gastprofessuren im In- und Ausland wahr und ist u.a. Mitglied der OECD WP9, der VAT Experts Group der EU-Kommission sowie des wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V.
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Umsetzung der effektiven Mindeststeuer durch die EU: Welche Alternativen gibt es?
Am 8. Oktober einigten sich 136 von 140 Mitgliedsländern des OECD/G20 Inclusive Framework auf ein globales Steuerabkommen, das auch die internationale effektive Mindeststeuer GloBE (die sog. Säule 2 bzw. „Pillar 2“ des Arbeitsprogramms) beinhaltet. Die G20-Finanzminister haben das Abkommen eine Woche später ebenfalls gutgeheißen.
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Die deutsch-französische GloBE-Initiative gewinnt an Fahrt – wohin geht die Reise?
Vor Kurzem haben die Finanzminister der G20 Staaten signalisiert, dass sie die von Deutschland und Frankreich unter dem Akronym GloBE (Global anti-Base Erosion proposal) initiierte internationale Mindeststeuer-Initiative grundsätzlich befürworten. Das dahingehende Instrumentarium bildet die zweite Säule („Pillar 2“) der laufenden Beratungen zu den „Tax Challenges of the Digitalisation of the Economy“ im sog. Inclusive Framework von G20/OECD. Der Vorschlag hat inzwischen vor allem im Kreis der bei den Beratungen tonangebenden Staaten an Sympathien gewonnen.
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Trumps Strafsteuer auf Importe
Auf der Basis langwieriger Vorarbeiten haben die US-Republikaner im Repräsentantenhaus Anfang November ihren Gesetzesentwurf für eine Steuerreform in den Kongress eingebracht. Nach Beratungen im Eilverfahren wurde die Vorlage schon am 16. November mit den Stimmen der Mehrheit der republikanischen Abgeordneten angenommen. Als Nächstes stehen jetzt die Beratungen des Senats über dessen eigene Reformpläne an, die dort bislang erst den Finanzausschuss passiert haben. Aufgrund der knappen Mehrheitsverhältnisse (benötigt wird die Zustimmung von mindestens 50 der 52 republikanischen Senatoren, weil die Demokraten das Vorhaben geschlossen ablehnen) und angesichts der komplexen Interessengeflechte könnte das Vorhaben im Senat noch scheitern.
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Die „Equalisation Tax“ auf Internetunternehmen – mehr Drohkulisse als Konzept
US-amerikanische Internet-Unternehmen sind in den europäischen Staaten omnipräsent, zahlen dort aber kaum Steuern. Eine Reihe von EU-Staaten haben unilaterale Versuche unternommen, eine sog. „Google-Steuer“ einzuführen – meist erfolglos. Zuletzt haben französische Gerichte einen unter dem damaligen Präsident Hollande begonnenen Versuch gestoppt, Googles Gewinne in Frankreich zu besteuern.
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Die US-Unternehmenssteuerreform à la Trump
| Ende April hat US-Finanzminister Mnuchin in gerade einmal vier Bullet Points die Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform vorgestellt, wie sie Präsident Trump in den USA gerne verwirklicht sähe. Die Pläne sind insoweit ehrgeizig, als der Steuersatz auf Unternehmensgewinne mehr als halbiert werden soll, von jetzt 35 auf 15 Prozent (zuzüglich Bundessteuern). Dieser niedrige Steuersatz soll auch für die sogenannten Pass-throughs gelten, d.h. für transparent besteuerte Unternehmen (Personengesellschaften, LLCs, S-corporations, sowie Einzelunternehmen). |