Prof. Dr. Guido Foerster
-
Internationale Aspekte des Optionsmodells
Das Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz hat in einem neu geschaffenen § 1a KStG Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit eröffnet, zur Körperschaftsteuerpflicht zu optieren. Damit soll der Gesetzesbegründung zufolge die Rechtsformneutralität der Besteuerung verbessert und dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Besonderheiten der deutschen Personengesellschaftsbesteuerung im Ausland weitgehend unbekannt sind.
-
Zur Reform der Entstrickungsbesteuerung
Unter dem Begriff der Entstrickung werden Vorgänge zusammengefasst, die zu einem Ausschluss oder einer Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts führen. In der Konsequenz kommt es regelmäßig zu einer sofortigen Aufdeckung der stillen Reserven des Wirtschaftsguts auch dann, wenn kein Rechtsträgerwechsel oder anderweitiger Realisierungsakt stattfindet oder ein vergleichbarer Inlandsvorgang zu Buchwerten hätte durchgeführt werden können.