Dr. Martin Strahl
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Rückwirkende Gesetzgebung contra BFH – Rechtssicherheit adé
Der Regierungsentwurf des BMF eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 31.7.2019 kommt harmlos daher, indem er als Ziel formuliert, eine nachhaltige, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität zu fördern. Zudem heißt es, es habe sich „in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf – auch für Erleichterungen beim Bürger – ergeben. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Vereinfachung sowie zur Umsetzung von EU-Recht“, vgl. Abschn. A des Regierungsentwurfs.