• Strafbarkeitsfalle Unternehmenssteuern – Tax Compliance als Ausweg?

    Im Unternehmen gehören steuerliche Verfehlungen mehr denn je zu den größten rechtlichen Risikofaktoren für Geschäftsführer und leitende Mitarbeiter. Seit einigen Jahren verschärfen sich die rechtlichen Rahmenbedingungen stetig. Exemplarisch ist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.05.2018 (1 StR 159/17) zu verweisen. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass auch Mitarbeiter eines Unternehmens strafrechtlich als Bande angesehen werden können. Mit der Folge, dass sich der Strafrahmen für Steuerdelikte von fünf auf zehn Jahre erweitert. Sichere Häfen für berufliches Handeln existieren im Steuerstrafrecht nicht. Vielmehr sind klassische strafrechtliche Bewertungsmuster, die üblicherweise auf organisierte Kriminalität angewendet werden, in der Unternehmenswelt angekommen.