Prof. Dr. Carmen Bachmann
Über den Herausgeber
Carmen Bachmann, Steuerberaterin, ist seit 2013 Inhaberin des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Leipzig. Vorher war sie Privatdozentin an der Universität Augsburg und absolvierte mehrere Auslandsaufenthalte, u. a. an der Waseda Universität (Japan). In ihrer interdisziplinär ausgerichteten Forschung beschäftigt sie sich schwerpunktmäßig mit modelltheoretischen Analysen an der Schnittstelle von Unternehmensfinanzierung, steuerlichen Bewertungsfragen und Informationstechnologie. Sie ist Mitglied im Finanz- und Steuerausschuss der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig, im Stiftungsbeirat der Universitätsstiftung Leipzig und Geschäftsführerin des gemeinnützigen Startups Chance for Science gUG.
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Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung (Pillar Two) ante portas: Synergiepotenziale bei der Datenerhebung
Aus dem Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Projekt von OECD und G20 resultierte in 2021 die Einigung auf eine grundlegende Reform des internationalen Besteuerungssystems auf Basis eines Zwei-Säulen-Ansatzes (vgl. OECD/G20, Statement on a Two-Pillar Solution to Address the Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy, 2021): Pillar Two verfolgt hierbei das steuerpolitische Ziel, eine Untergrenze für die steuerliche Belastung von Unternehmen einzuführen. Dies soll durch eine effektive Mindestbesteuerung bei multinationalen Unternehmen (MNU) sichergestellt werden. Die Umsetzung in der Praxis stellt die betroffenen Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen.
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Tax Compliance im Nachhaltigkeitsbericht – Welche DAX30-Unternehmen nehmen eine Vorreiterrolle ein
Seit den 90er Jahren richtet sich der Trend in der Rechnungslegung hin zu einer ganzheitlichen Unternehmenspublizität im Sinne einer ausgewogenen und integrativen Berichterstattung, die ökonomische, ökologische und gesellschaftliche Belange unternehmerischen Handelns in sich vereint. Da der Finanzbericht aufgrund seiner quantitativen und vergangenheitsorientierten Ausrichtung diesem Ziel nur bedingt nachkommen kann, steigt seither die Bedeutung des Nachhaltigkeitsberichts als ergänzendes Kommunikationsmedium zwischen dem Unternehmen und den Abschlussadressaten. Die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten erfolgt in Deutschland auf freiwilliger Basis, sodass keine verbindlichen Vorgaben zu Inhalt und Aufbau existieren. Die Orientierung an einem der zahlreichen (nationalen und internationalen) Rahmenwerken wird jedoch empfohlen. Einige dieser Leitlinien beinhalten mitunter Anforderungen zu steuerlichen Themen (z.B. GRI, OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen, SASB).
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Wie kann ein TCMS bei multinationalen Unternehmen sinnvoll organisiert werden?
Die Implementierung eines gesetzeskonformen Tax Compliance Management System (Tax CMS) steht für die Steuerfunktionen mittlerer und großer Unternehmen weltweit auf der Tagesordnung. Steuerliche Compliance-Vorschriften und die damit verbundenen Anforderungen an ein Tax CMS variieren jedoch zwischen den Ländern: In den einzelnen Staaten wird entweder ein auf Freiwilligkeit und Zusammenarbeit basierender kooperativer Ansatz verfolgt oder es existieren verpflichtende Regelungen.
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Steuerliche Betriebsprüfung und Tax Compliance
Digitalisierung im Steuerbereich ist eine Medaille mit zwei Seiten: Einerseits verbessern technologische Möglichkeiten den Spielraum für ein ausgereiftes Tax Compliance Management System (TCMS) auf Seiten des Steuerpflichtigen. Andererseits führen digitale Prüfmethoden bei der Finanzverwaltung zu mehr Potenzial steuerliches Fehlverhalten aufzudecken.
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Rückkehr des Protektionismus: Beachtung des Zusammenspiels von Zöllen und Steuern
Nahezu täglich gibt es neue Meldungen zur Zollpolitik der USA und ihrer Handelspartner: Strafzölle für Waschmaschinen und Solarmodule wurden eingeführt, ebenso solche für Stahl und Aluminium, wobei Importe aus der EU vorerst noch ausgenommen werden. Die EU wiederum hat Pläne für Strafzölle auf amerikanische Produkte bei der WTO hinterlegt und auch Indien hat jüngst die Zölle beispielsweise für Smartphones und Automobilteile deutlich erhöht (vgl. zur US-Zollpolitik und möglicher Reaktionen der EU: Herrmann, Global Mergers & Transactions, TLE-013-201). Zu dieser zollrechtlichen Unsicherheit kommt die umfassende US-Steuerreform vom Dezember 2017, deren Kernpunkt die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 21 % ist (vgl. zu Details Becker/Englisch, Global Taxes, TLE-38-2017 und Watrin, Global Taxes, TLE-005-2018).
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Nutzung vorhandener Prozessevaluationen für Zwecke der Tax Compliance
Der viel kommentierte BMF Anwendungserlass zu § 153 AO vom 23.05.2016 (vgl. hierzu etwa Wessing, Tax Compliance, TLE-010-2018, Schanz, Tax Compliance, TLE-39-2017) ist in seiner Form so minimalistisch, wie die Auslegungsbreite weit gefächert ist: Gemäß Rz 2.6 kann ein eingerichtetes innerbetriebliches Kontrollsystem, „das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient“ ein Indiz gegen das Vorliegen von Vorsatz oder Leichtfertigkeit sein. In welcher Weise ein solches System jedoch ausgestaltet sein soll, bleibt zunächst offen. Unternehmen können frei entscheiden, ob auch digitale Prozessprüfungen genutzt werden können, um Steuercompliance herzustellen.
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„Google Tax Trends“: Können Unternehmen aus der Vorhersage von Steuerskandalen mittels Big Data einen Nutzen ziehen?
Als Paradebeispiel für Möglichkeiten durch Big Data gilt ein in der Nature 2009 (Ginsberg et al. 2009) vorgestellter Ansatz zur Vorhersage von Grippewellen: Anhand der Häufigkeit stark mit dem Auftreten einer Grippe korrelierender Google-Suchbegriffe (wie etwa typischen Symptomen), sollte es möglich sein, Ort und Zeit des Ausbruchs zu prognostizieren. Kann diese Methode auch in der Steuerwelt von Nutzen sein?