Johannes Gebhardt
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Wie kann ein TCMS bei multinationalen Unternehmen sinnvoll organisiert werden?
Die Implementierung eines gesetzeskonformen Tax Compliance Management System (Tax CMS) steht für die Steuerfunktionen mittlerer und großer Unternehmen weltweit auf der Tagesordnung. Steuerliche Compliance-Vorschriften und die damit verbundenen Anforderungen an ein Tax CMS variieren jedoch zwischen den Ländern: In den einzelnen Staaten wird entweder ein auf Freiwilligkeit und Zusammenarbeit basierender kooperativer Ansatz verfolgt oder es existieren verpflichtende Regelungen.
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Steuerliche Betriebsprüfung und Tax Compliance
Digitalisierung im Steuerbereich ist eine Medaille mit zwei Seiten: Einerseits verbessern technologische Möglichkeiten den Spielraum für ein ausgereiftes Tax Compliance Management System (TCMS) auf Seiten des Steuerpflichtigen. Andererseits führen digitale Prüfmethoden bei der Finanzverwaltung zu mehr Potenzial steuerliches Fehlverhalten aufzudecken.
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Rückkehr des Protektionismus: Beachtung des Zusammenspiels von Zöllen und Steuern
Nahezu täglich gibt es neue Meldungen zur Zollpolitik der USA und ihrer Handelspartner: Strafzölle für Waschmaschinen und Solarmodule wurden eingeführt, ebenso solche für Stahl und Aluminium, wobei Importe aus der EU vorerst noch ausgenommen werden. Die EU wiederum hat Pläne für Strafzölle auf amerikanische Produkte bei der WTO hinterlegt und auch Indien hat jüngst die Zölle beispielsweise für Smartphones und Automobilteile deutlich erhöht (vgl. zur US-Zollpolitik und möglicher Reaktionen der EU: Herrmann, Global Mergers & Transactions, TLE-013-201). Zu dieser zollrechtlichen Unsicherheit kommt die umfassende US-Steuerreform vom Dezember 2017, deren Kernpunkt die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 21 % ist (vgl. zu Details Becker/Englisch, Global Taxes, TLE-38-2017 und Watrin, Global Taxes, TLE-005-2018).
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Nutzung vorhandener Prozessevaluationen für Zwecke der Tax Compliance
Der viel kommentierte BMF Anwendungserlass zu § 153 AO vom 23.05.2016 (vgl. hierzu etwa Wessing, Tax Compliance, TLE-010-2018, Schanz, Tax Compliance, TLE-39-2017) ist in seiner Form so minimalistisch, wie die Auslegungsbreite weit gefächert ist: Gemäß Rz 2.6 kann ein eingerichtetes innerbetriebliches Kontrollsystem, „das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient“ ein Indiz gegen das Vorliegen von Vorsatz oder Leichtfertigkeit sein. In welcher Weise ein solches System jedoch ausgestaltet sein soll, bleibt zunächst offen. Unternehmen können frei entscheiden, ob auch digitale Prozessprüfungen genutzt werden können, um Steuercompliance herzustellen.