Tax Compliance Risikomanagement

Austausch von Steuerinformationen und Joint Audits in der EU

Im EU-Binnenmarkt haben Steuerpflichtige die Freiheit, über nationale Grenzen hinweg mobil zu sein, zu arbeiten und zu investieren. Da die direkte Besteuerung nicht EU-weit harmonisiert ist, kann diese Freiheit dazu führen, dass es einigen Steuerpflichtigen ungeachtet bestehender Doppelbesteuerungsabkommen gelingt, in den betroffenen Ländern nicht den korrekten Steuerbetrag zu entrichten. Die Steuerbehörden in der EU haben daher vereinbart, enger zusammenzuarbeiten, damit sie ihre Steuerpflichtigen korrekt besteuern und Steuervermeidung und Steuerhinterziehung bekämpfen können.

Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden 

Mit der Richtlinie 2011/16/EU, DAC (Directive on Administrative Cooperation in the field of taxation) möchte die Europäische Kommission vor allem die Zusammenarbeit mit den steuerlichen Verwaltungsbehörden wesentlich stärken. Für den automatischen Informationsaustausch nach den europäischen Vorgaben (DAC 1 bis DAC 6) sind dabei weitere Pläne und Entwicklungen in den kommenden Jahren vorgesehen (DAC 7 und DAC 8).

Die Europäische Kommission begrüßt ausdrücklich, dass die Mitgliedstaaten im Jahr 2020 einen Kompromiss darüber erzielt haben, die EU-Steuertransparenzvorschriften auf digitale Plattformen auszuweiten. Damit wird sichergestellt, dass alle, die mit dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen auf Plattformen Geld verdienen, einen gerechten Anteil am Steueraufkommen leisten. Der Einigung ging ein Vorschlag der EU Kommission voraus, der im Juli 2020 im Rahmen des Aktionsplans für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie vorgelegt wurde. Mit dem Vorschlag für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC 7) wird sichergestellt, dass die Mitgliedstaaten automatisch Informationen, über die von Verkäufern auf digitalen Plattformen erzielten Einnahmen austauschen. 

Beachte Der Austausch ist unabhängig davon, ob sich die Plattform in der EU befindet oder nicht. Für diesen automatischen Informationsaustausch müssen die in der europäischen Union tätigen Unternehmen mit erheblichem bürokratischem Aufwand rechnen. 

Europäischer Rechnungshof sieht weiterhin Handlungsbedarf

Der Europäische Rechnungshof hat nun in seinem Bericht vom 26. Januar 2021, Sonderbericht 03/2021 festgestellt, dass das System für den Austausch von Steuerinformationen zwar in geeigneter Weise eingerichtet wurde, für die Nutzung und Datenqualität der erhaltenen Informationen noch erheblichen Handlungsbedarf besteht. Die wichtigste Kritik des Europäischen Rechnungshofs bezieht sich auf die mangelnde Nutzung der erhaltenen Informationen durch die europäischen Staaten. Der Rechnungshof empfiehlt der EU-Kommission, mit den Mitgliedstaaten eine zuverlässige gemeinsame Systematik zur Messung des Nutzens des Systems für den Austausch von Steuerformationen zu schaffen. 

Joint Audits finden häufiger Anwendung

Des weiteren wird empfohlen die Joint Audits zwischen den Mitgliedstaaten als ein sehr wirksames Instrument anzusehen. Durch Joint Audits haben die Finanzämter und ihre Betriebsprüfer die Möglichkeit, Betriebsprüfungen gemeinsam mit den Betriebsprüfern anderer Länder durchzuführen. Von diesem verfahrensrechtlichen Instrument der Joint Audits wird immer häufiger Gebrauch gemacht. Die Betriebsprüfungen werden anlässlich eines Joint Audits von den Finanzverwaltungen zweier Staaten gleichzeitig durchgeführt. Die Rechtsgrundlage für die Durchführung von Joint Audits ergibt sich aus Art. 12 EU-AmtshilfeRL in Verbindung mit §§ 5, 10, 11 EU-AHiG. Bisher haben nicht alle europäischen Mitgliedstaaten an diesen Betriebsprüfungsformen teilgenommen. 

Zum Schluss | Der Europäische Rechnungshof sieht in den Joint Audits ein wirksames Instrument zur Lösung von steuerlichen Problemen zugunsten der steuerpflichtigen Unternehmen. Weitere Empfehlungen des Rechnungshofes beziehen sich auf die intensivere Überwachungstätigkeit, die Verbesserung und Vollständigkeit sämtlicher Daten, die Nutzung der erhaltenen Informationen für eine systematische Risikoanalyse in den Mitgliedstaaten sowie auf die Nachverfolgung der Auswirkungen des Informationsaustausches.