Tax Compliance Digitalisierung
Peter Fettke

Digitalisierung der Steuerwelt

Die Vokabel „Digitalisierung“ kommt aus aller Munde, wenn dies häufig in der Praxis auch nur als ein modisches Füllwort genutzt wird. Typische Verwendungen bezeichnen dagegen gänzlich unterschiedliche Phänomene in der „Digitalisierungswelt“.

Neue Begriffswelt zur Digitalisierung

Mir dem heute verwendeten Begriff der „Digitalisierung“ verbinden sich über den Wortlaut hinaus inhaltlich  gleichsam komplexere Prozesse.

Digitale Daten: Daten werden nicht mehr mit kontinuierlichen, sondern abgestuften, also diskreten Signalen repräsentiert.

Beispiel aus der Steuerwelt | Bestellungen, Aufträge, Rechnungen, Steuerdeklarationen, Gesetzestexte und vieles mehr werden in digitalen Systemen auf Basis von Zeichenketten verarbeitet, gespeichert und transportiert.

Digitale Computer: In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts war ein Computer eine Bezeichnung für einen Beruf, der im Kern im Vollzug von Rechenaufgaben bestand. Heute bezeichnet die Vokabel technische Geräte, die eine Fülle beliebiger Berechnungen ohne manuellen Eingriff in großer Geschwindigkeit erledigen.

Beispiel | Die Ermittlung der Umsatzsteuer an einer Scanner-Kasse im Supermarkt erfolgt vollautomatisiert, nachdem das Kassensystem die zu veräußernde Ware erfasst hat.

Digitales Ökosystem: Computer werden heute häufig nicht mehr einzeln und isoliert benutzt, sondern vernetzt. Die beteiligten Computer und Menschen bilden ein computer-integriertes System, ein digitales Ökosystem.

Beispiel | Online-Handelsplattformen bieten nicht nur digitale Dienste zur Lagerhaltung und zum Warenverkauf, sondern auch Dienste zur Zahlungsabwicklung, zur Umsatzsteuerdeklaration und vieles mehr.

Drei-Ebenen-Model

Um die von einem computer-integrierten System ausgehenden digitalen Phänomene zu verstehen und zu gestalten, sind drei Ebenen zu unterscheiden (siehe Abbildung 1):

– Juristische Prosa: Gesetzestexte, Urteile und sonstige juristische Dokumente beschreiben zentrale Inhalte und Rahmenbedingungen eines computer-integrierten Systems.

– Computerprogramm: Mithilfe einer Programmiersprache werden Anweisungen präzise formuliert, die von einer Maschine ausgeführt werden.

– Modell: Ein Modell bildet die Brücke zwischen der juristischen Prosa und einem Computerprogramm. Es formuliert zentrale Aspekte der Lebenswelt auf einer angemessenen Abstraktionsebene.

Abbildung 1: Verstehen und Gestalten computer-integrierter Systeme in der Steuerwelt

Während juristische Prosa sich an Experten und Laien richtet, werden Computerprogramme zwar von Menschen geschrieben, aber primär von Maschinen verarbeitet. Die primären Adressaten der juristischen Prosa sind also Menschen, dagegen die von Computerprogrammen Maschinen. Modelle erlauben es, computer-integrierte Systeme besser zu verstehen und zu gestalten. Sie bieten ein wichtiges Bindeglied zwischen juristischer Prosa auf der einen und Computerprogrammen auf der anderen Seite (vgl. Fettke, P., Reisig, W.: Modellieren mit Heraklit: Prinzipien und Fallstudie. In: M. Riebisch, M. Tropmann-Frick (Hrsg.): Modellierung 2022, angenommen, Preprint: https://doi.org/10.48550/arXiv.2203.09493).

Alle dargestellten Ebenen haben ihre Berechtigung, da sie beim Verständnis computer-integrierter Systeme ineinandergreifen. Ein gegenseitiges Ausspielen der Überlegenheit einer Ebene in einem computer-integrierten System ist folglich wenig sinnvoll. Aktuell fällt auf, dass das erhebliche Potential von Modellen in der Steuerwelt nur in Einzelfällen genutzt wird.

Beispielsweise ist das BMF seit Jahren sogar gesetzlich verpflichtet, ein Programmablauf zur maschinellen Steuerberechnung zu erstellen und bekanntzumachen (vgl. Abbildung 2 und § 39b Absatz 6 und § 51 Absatz 4 Nummer 1a EStG). Das „Standard Audit File for Tax“ (SAF-T) der „Organisation for Economic Co-operation and Development“ (OECD) ist ein weiteres Beispiel aus dem internationalen Umfeld. Dieses Modell bildet ein wichtiges Bindeglied zwischen juristischer Prosa und Computerprogrammen. Eine umfassende Nutzung juristischer Modelle bleibt allerdings bisher aus.

Hinweis | Siehe BMF, Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022, Anhang 1: Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2022, Stand: 5.11.2021 (endgültig), Anlage 1

Abbildung 2: Beispiel für ein Modell in der Steuerwelt (Quelle des Ausschnittes: BMF 2021, S. 16)

Ausblick | Zukünftig ist zu diskutieren, in welcher Form Modelle in juristischen Kontexten angemessen sind. Programmablaufpläne, die „Extensible Markup Language“ (XML), aber auch die „Business Process Model and Notation“ (BPMN) und „Unified Modeling Language“ (UML) sind zwar auf dem ersten Blick vielversprechend, erfüllen allerdings die vielfältigen Anforderungen im Hinblick auf die Modellierung der Statik, Dynamik und Architektur computer-integrierter Systeme nur bedingt. Zukünftig sind daher allgemeine Konzepte und Grundsätze zur ordnungsmäßigen Modellierung digitaler Steuersysteme zu formulieren, mit deren Hilfe die Steuerwelt erfolgreich digitalisiert werden kann.