Digitalisierung
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§ 147b AO und die Beweiskraft der Buchführung
Durch das DAC7-Umsetzungsgesetz v. 20.12.2022 (BGBl. 2022 I, 2730) wurde der § 147b AO neu in die Abgabenordnung aufgenommen. Danach wird das BMF ermächtigt, eine Rechtsverordnung zur Definition einheitlicher digitaler Schnittstellen und Datensatzbeschreibungen für den standardisierten Export von Daten zu erlassen. Dies gilt immer dann, wenn die zu übermittelnden Daten mit einem Datenverarbeitungssystem erstellt worden sind und nach § 147 Absatz 1 AO aufzubewahren sind. Darüber hinaus befähigt die Verordnungsermächtigung das BMF zur Bestimmung einer Implementierungs- und Nutzungspflicht ebendieser einheitlichen digitalen Schnittstellen und Datensatzbeschreibungen.
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Digitalisierung der Steuerwelt
Die Vokabel „Digitalisierung“ kommt aus aller Munde, wenn dies häufig in der Praxis auch nur als ein modisches Füllwort genutzt wird. Typische Verwendungen bezeichnen dagegen gänzlich unterschiedliche Phänomene in der „Digitalisierungswelt“.
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Automatisierung und Tax Compliance
Jüngst hat das Nationale E-Government Kompetenzzentrum eine Studie zur „Digitalisierung der Gesetzgebung zur Steigerung der digitalen Souveränität des Staates“ veröffentlicht (NEGZ, Digitalisierung der Gesetzgebung zur Steigerung der digitalen Souveränität des Staates, Bericht Nr. 19, Berlin 2021). Im Kern besagt die Studie, dass gerade das europäische Code Law (im Unterschied zum angelsächsischen Case Law) geeignet ist, Gesetzesregelungen in formelle Modelle auf Basis Domain-spezifischer Sprachen umzusetzen, so dass in Folge eine Automatisierung der Gesetzesumsetzung durch den Steuerpflichtigen möglich wird. Dies erscheint auf den ersten Blick äußerst zielführend, da das Risiko für Verstöße gegen die Tax Compliance bei klaren „wenn-dann-Beziehungen“ deutlich abnehmen dürfte. Es ergeben sich aber bei näherer Betrachtung auch Folgeprobleme.
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Steuern und Digitalisierung – Technische Wege zu größerer Rechts- und Planungssicherheit („Tax Certainty“) im Steuer- und Steuerinformationsrecht
Auf dem diesjährigen virtuellen European Tax & Legal Forum war eine Vortrags- und Diskussionsrunde weitsichtig den digitalen Innovationen im Steuerrecht gewidmet. Der Titel des einschlägigen Panels lautete halb englisch, halb deutsch „Tax + Digitalisierung“. Der englische Begriff „Tax“ war dabei feinsinnig gewählt, weil er sowohl den Gegenstand als auch die Funktion von Tax im Unternehmen beschreibt. Für den prozess- und technikbezogene war hingegen tatsächlich der deutsche Begriff treffender, um ein Spektrum zu kennzeichnen. Lesen konnte man die Widmung des Panels danach aus zwei Richtungen: „Steuern der Digitalisierung“, mit Blick auf die Besteuerung neuer digitaler Geschäftsmodelle, oder „Digitalisierung der Steuern“, mit der prozess- und technikbezogenen Perspektive des Besteuerungsverfahrens. Damit waren zwei gänzlich unterschiedliche und doch verbundene Dimensionen eines Themas erfasst.
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Digitalisierung in Steuern „steuern“ – Fragen über Fragen
„Transformation“ der „Finance Functions“ ist eines der Buzzwords in dieser Zeit. Nur was bedeutet dies konkret für die Steuerfunktion oder Zollabteilung eines Unternehmens, für die Beratung und die Finanzverwaltung oder Zollbehörden? „Transformation“ beinhaltet richtigerweise eine digitale Unterstützung der verschiedenen Prozesse, die Tax und Trade Compliance sowie Tax & Zoll Planungen ausführen und unterstützen. Die Beispiele hierzu sind vielfältig.