Prof. Dr. Ulrich Haas
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Der präventive Restrukturierungsrahmen – zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht
Die EU hat die Richtlinie über präventive Restrukturierungrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30/EU (RRiL) am 6.6.2019 verabschiedet. Die RRiL will Unternehmen den Zugang zu präventiven Restrukturierungsmaßnahmen im Vorfeld des Insolvenzverfahrens eröffnen. Die Mitgliedstaaten haben nunmehr zwei Jahre Zeit für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Dies wird kontrovers diskutiert, sieht man doch in der RRiL überwiegend einen Angriff auf die Kernelemente der InsO (z.B. Frind, NZI 2018, 431; Kayser, ZIP 2017, 1393).