Prof. Dr. Stephan Madaus
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Rechtsunsicherheit als Restrukturierungshindernis – Wettbewerbsnachteile der neuen Restrukturierungsoptionen in Deutschland und den Niederlanden gegenüber England
Seit dem Jahresbeginn ist das Vereinigte Königreich vorerst aus dem Anwendungsbereich des EU-Rechts ausgeschieden. Für die Restrukturierungs- und Insolvenzlandschaft war dies ein Abschied ohne Ersatzlösung. EuInsVO und EuGVVO sind nicht mehr anwendbar. Das Vereinigte Königreich ist ein Drittstaat. „Härter“ hätte der Brexit nicht ausfallen können.
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Der künftige Restrukturierungsmarkt ist europäisch – wie positioniert sich Deutschland?
Die Migration deutscher Unternehmen zum Zwecke der Restrukturierung ist bislang eher eine Randerscheinung. Sie wird vor allem durch die Nutzung englischer Verfahrensoptionen geprägt. Der bevorstehende Brexit wird hier einiges ändern. Zwar wird er den Zugang zu diesen Optionen nicht erschweren, da dieser dann autonom in den Händen des englischen Gesetzgebers liegt. Wohl aber wird die automatische Anerkennung englischer Verfahrensergebnisse in der EU nahezu unmöglich, wird das Vereinigte Königreich aus Sicht der EU-Rechtsanwender doch zum Drittstaat. Wer vor diesem Hintergrund meint, damit wäre die Migrationsgefahr bei Restrukturierungen für absehbare Zeit gebannt, liegt allerdings falsch, denn er übersieht die Entwicklungen im verbleibenden EU-Binnenmarkt.