Prof. Dr. Markus Gehrlein
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Zur Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens bei Gläubigerbenachteiligung
In einer vom BGH (Urt. v. 2.5.2019 – IX ZR 67/18) entschiedenen Sache war der Beklagte alleiniger Kommanditist der Muttergesellschaft der Schuldnerin und Alleingesellschafter der einzigen Komplementärin der Muttergesellschaft. Der Beklagte gewährte der Schuldnerin ein Darlehen über 100.000 €. Die Schuldnerin zahlte den Darlehensbetrag am 7.3.2013 an den Beklagten zurück. Nach Erhalt der Mittel entrichtete der Beklagte ebenfalls noch am 7.3.2013 als Kommanditeinlage 100.000 € an die Muttergesellschaft, die ihrerseits unmittelbar nachfolgend an diesem Tag eine Verlustausgleichszahlung über 100.000 € an die Schuldnerin erbrachte.