Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi
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Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu einem neuen Insolvenzverfahren für den unteren Mittelstand
Die EU-Kommission hat am 07.12.2022 den Richtlinienvorschlag COM(2022) 702 des Europäischen Parlaments und des Rats „zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts“ (RL-V) veröffentlicht. Gegenstand sind vor allem Regelungen zum Anfechtungsrecht, einem Pre Pack-Verfahren zum Unternehmensverkauf vor oder direkt nach Insolvenzeröffnung und die Einführung eines verwalterlosen Insolvenzverfahrens für Kleinstunternehmen, das nachfolgend skizziert wird.
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Unternehmensrestrukturierung nach dem neuen StaRUG: Erste Erfahrungen
Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist am 01.01.2021 in Kraft getreten. Sein Zweck ist es, Unternehmen in der Krise eine Restrukturierung auch gegen den Willen einzelner Gläubiger zu ermöglichen, um so eine Insolvenz abzuwenden. Es setzt die europäische Restrukturierungsrichtlinie (EU) 2019/1023 um. Ob das StaRUG geeignet ist, diesen Zweck auch zu erfüllen, zeigt sich erst in der Praxis. Im Folgenden soll daher erste Rechtsprechung zu Restrukturierungsverfahren dargestellt werden.
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Die Modernisierung des Insolvenzrechts im Jahr 2021
Im Bereich des Insolvenzrechts stehen zwei wesentliche Veränderungen an: Zum einen wird die EU-Restrukturierungsrichtlinie 2019/1023 vom 20.6.2019 in nationales Recht umgesetzt. Entscheidend ist vor allem die Umsetzung der Art. 15-18 RRL, da dort die Auswirkungen des Restrukturierungsplans niedergelegt sind. Zum anderen werden die §§ 270 ff. InsO reformiert werden. Dabei ist insbesondere eine Erhöhung der Eingangsvoraussetzungen zur Eigenverwaltung zu erwarten. Die voraussichtlichen Neuerungen sollen im Folgenden skizziert werden.