Prof. Dr. Moritz Brinkmann
Über den Herausgeber
Moritz Brinkmann ist seit 2010 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und deutsches sowie internationales Insolvenzrecht an der Universität Bonn. Zugleich ist es Direktor des dortigen Instituts für deutsches und internationales Zivilverfahrensrecht und Mitglied des Zentrums für Europäisches Wirtschaftsrecht. Er ist National Coordinator (Germany) im Rahmen der World Bank Community of Practice on Insolvency and Creditors/Debtor Regimes und war von 2010-2015 Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in der Working Group VI bei UNCITRAL. An zahlreichen Werke zum Insolvenz- und Verfahrensrecht ist er als Autor und Herausgeber beteiligt, ferner leitet er regelmäßig Fachtagungen in diesem Bereich Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören neben dem Insolvenz- und Sanierungsrecht, das Kreditsicherungsrecht sowie das Recht der gerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung.
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Der „shift of fiduciary duties“ ist tot – es lebe die Solvenzsicherungspflicht! – Thesen zur Rolle der Geschäftsleiter in der Krise –
Über die Frage, ob die Geschäftsleiter während der Krise nicht länger das Unternehmensinteresse, sondern primär die Interessen der Gläubiger berücksichtigen müssen, wird intensiv gestritten. Insbesondere sind in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:
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Die relative Vorrangregel aus Art. 11 (1) (c) der Insolvenzrichtlinie: nicht nur untauglich, sondern brandgefährlich!
Am 28. März wird das Europäische Parlament voraussichtlich „die Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren“ verabschieden. Immer wieder konnte man in den letzten Monaten lesen und hören, dass diese Richtlinie einen „Paradigmenwechsel“ für Sanierungen in Deutschland und Europa bringen wird. Trotzdem wurde bislang vermutlich immer noch unterschätzt, wie viel Dynamit die Richtlinie für das Insolvenz- und Gesellschaftsrecht, ja für die Haftungsverfassung juristischer Personen insgesamt birgt.
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Wird Europa zum Eldorado für loan to own-Investoren?
Auf der Tagesordnung der kommenden Sitzung des Justizministerrats am 11. und 12. Oktober steht auch der von der Kommission im November 2016 vorgelegte „Entwurf einer Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren (COM 2016 723 final)“. Nimmt der Justizministerrat die von der Ratspräsidentschaft am 1.10.2018 vorgelegte „Allgemeine Ausrichtung“ an, ist der Weg frei für den Trilog zwischen Kommission, Parlament und Rat, der zu einer Verabschiedung der Richtlinie noch im Frühjahr 2019, also vor der Europawahl, führen soll.