Prof. Dr. Andreas Piekenbrock
-
Irland und die Änderung der Anhänge zur EuInsVO
Ende letzten Jahres haben der Rat und das Europäische Parlament die jüngste Änderung der Anhänge zur EuInsVO beschlossen, die auch die neuen deutschen öffentlichen Restrukturierungssachen (§§ 84 ff. StaRUG) enthält (Verordnung (EU) 2021/2260 vom 15.12.2021, ABl. Nr. L 455, S. 4); die Ausfertigung war eine der letzten Amtshandlungen des jüngst verstorbenen Parlamentspräsidenten David Sassoli.
-
Die Zulassung juristischer Personen als Insolvenzverwalter – wie lange noch § 56 Abs. 1 Satz 1 InsO?
Ein neues Jahr bietet immer auch die Gelegenheit für einen Ausblick auf mögliche Entwicklungen in der Zukunft. Daher soll hier eine Frage erörtert werden, um die es in den letzten Jahren ruhiger geworden ist, die aber im Lichte der EuInsVO neu zu stellen ist: Die Beschränkung auf natürliche Personen in § 56 Abs. 1 Satz 1 InsO.