Stephan Münzel
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Die neue Pflicht zum GIS – Digitalisierung light
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts soll ja nicht nur das – aus Sicht des klassischen Insolvenzrechts– teilweise recht spektakuläre StaRUG einführen, sondern auch einige Änderungen in prozessrechtlich oder materiell verknüpften Gesetzen bewirken. Manche erscheinen modern und begrüßenswert (Einführung des § 10a InsO – Anspruch auf ein gerichtliches Vorgespräch), manche sind fast ebenso spektakulär wie das StaRUG selbst (§ 15b InsO, Neuregelung der Haftung für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit) und andere dagegen fallen zunächst kaum auf, führen in der Praxis dann aber doch zu einem gewissen Beschäftigungseffekt.