• Konrad Schmidt

    Zum Schutz der Verteidiger bei interdisziplinärer Zusammenarbeit

    Interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Strafverteidigern, Rechtsanwälten und Angehörigen der steuerberatenden Berufe findet häufig im Zusammenhang mit internen Ermittlungen in Unternehmen statt. Deren Zunahme im Zusammenhang mit strafrechtlich relevantem Fehlverhalten ist feststellbar. Im Falle der Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Unternehmensangehörige wecken die hierbei gewonnenen Erkenntnisse Begehrlichkeiten bei den Strafverfolgungsbehörden. Denn diese möchten allzu gern auf die im Rahmen der Durchführung einer solchen unternehmensinternen Ermittlung von den beauftragten Kanzleien erstellten und erhobenen Dokumente sowie die Protokolle über die durchgeführten Mitarbeiterinterviews zugreifen.

  • Jürgen Wessing

    Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht – Siamesische Zwillinge?

    Wenn man das Thema Steuerstrafrecht behandelt, denkt man in erster Linie an den klassischen Straftatbestand des § 370 AO. Bei diesem und allen anderen Straftatbeständen des Steuerstrafrechts handelt es sich um Blanketttatbestände, die erst durch das materielle Steuerrecht ausgefüllt werden.

  • Essers

    Limits of the Dutch Concept of Cooperative Compliance/ Horizontal Supervision

    A solution to mitigate tax risks without de facto losing the possibility of applying regular tax planning because of the fear for penalties and reputation damage seems to be to enter into a system of cooperative compliance/horizontal monitoring. According to this concept, a company should recognize its tax risks in time and control them adequately. It should do this effectively and, where possible, pro-actively. The intensity of tax planning is the responsibility of the company’s board. In other words: tax planning is not only a technical issue; it is connected with the reputation and responsibility of the taxpayers.

  • Carmen Bachmann

    „Google Tax Trends“: Können Unternehmen aus der Vorhersage von Steuerskandalen mittels Big Data einen Nutzen ziehen?

    Als Paradebeispiel für Möglichkeiten durch Big Data gilt ein in der Nature 2009 (Ginsberg et al. 2009) vorgestellter Ansatz zur Vorhersage von Grippewellen: Anhand der Häufigkeit stark mit dem Auftreten einer Grippe korrelierender Google-Suchbegriffe (wie etwa typischen Symptomen), sollte es möglich sein, Ort und Zeit des Ausbruchs zu prognostizieren. Kann diese Methode auch in der Steuerwelt von Nutzen sein?

  • Roman Seer

    Rechtliche Funktionen von Tax Compliance Management Systemen

    Seitdem der Anwendungserlass zu § 153 AO vom 23.5.2016 unter Rz. 2.6 das Unterhalten eines innerbetrieblichen Kontrollsystems, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, als Indiz gegen die Annahme von Vorsatz und Leichtfertigkeit wertet, dient die Implementierung vor allem der Beherrschung steuerstraf- und ordnungswidrigkeitenrechtlicher Risiken für Unternehmensorgane. Es muss aber gesehen werden, dass sich der AO-Anwendungserlass nur an die Finanzbehörden richtet, Strafverfolgungsbehörden sich daran nicht zu halten haben.

  • Robert Risse

    Tax Compliance System und die Anforderungen nach IDW PS 980

    Mit den Diskussionen zu den einzelnen Aktionspunkten der Base Erosion Profit Shifting (BEPS) Reports der OECD ergeben sich seit 2015 eine Vielzahl von Ansatzpunkten, mehr Transparenz von den steuerpflichtigen Unternehmen zu verlangen. Beispiele für die geforderte „maximale“ Transparenz sind vielfältig. Der Country-by-Country Report (CbCR) nach Aktionspunkt 13 reicht bereits aus, das zu erwartende Dilemma zu verdeutlichen.