• Carmen Bachmann

    Nutzung vorhandener Prozessevaluationen für Zwecke der Tax Compliance

    Der viel kommentierte BMF Anwendungserlass zu § 153 AO vom 23.05.2016 (vgl. hierzu etwa Wessing, Tax Compliance, TLE-010-2018, Schanz, Tax Compliance, TLE-39-2017) ist in seiner Form so minimalistisch, wie die Auslegungsbreite weit gefächert ist: Gemäß Rz 2.6 kann ein eingerichtetes innerbetriebliches Kontrollsystem, „das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient“ ein Indiz gegen das Vorliegen von Vorsatz oder Leichtfertigkeit sein. In welcher Weise ein solches System jedoch ausgestaltet sein soll, bleibt zunächst offen. Unternehmen können frei entscheiden, ob auch digitale Prozessprüfungen genutzt werden können, um Steuercompliance herzustellen.

  • Reinald Koch

    Zur Notwendigkeit eines öffentlichen Country-by-Country Reporting

    Das öffentliche Country-by-Country Reporting hat mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments im Juli 2017 eine weitere Hürde genommen. Im Kern sieht der Vorschlag vor, dass multinationale Unternehmen mit einem Konzernumsatz von mehr als 750 Millionen Euro bestimmte steuerrelevante Informationen länderbezogen offenlegen. Im Einzelnen zählen hierzu Informationen zu den Beschäftigten, Umsatzerlösen, Vorsteuergewinnen, geleistete und noch zu leistende Ertragsteuerzahlungen, zur Höhe der einbehaltenen Gewinne, des Kapitals sowie zur Nutzung präferentieller Besteuerungsregime (wie Patentboxen).

  • Jürgen Wessing

    Compliance und Steuer – eine Neubewertung

    Die gemeinsame Schnittmenge für einen Beitrag zum Thema Compliance und Steuerrecht liegt auf den ersten Blick nicht unbedingt auf der Hand. Klammert man die „Siemens/Neubürger“-Entscheidung des LG München I (LG München, Urt. v. 10.12.2013 – 5HK O 1387/10, 5HK O 1387/10) mal aus, stellt man fest, dass Gerichtsentscheidungen, die sich mit Compliance-rechtlichen Fragen befassen, bis dato relativ rar gesät sind. Dies ist insbesondere deswegen verwunderlich, da in Literatur und Praxis das Thema allgegenwärtig ist. Der folgende Beitrag geht darauf ein, inwiefern Compliance auch auf das Steuerrecht einen größeren Einfluss hat, als man zunächst vielleicht annehmen möchte.

  • Robert Risse

    Digitalisierung: Eignet sich Tax Compliance für die technisch möglichen Innovationen?

    Das Spannungsfeld zwischen einer betriebswirtschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Perspektive, was unter Tax Compliance zu verstehen ist, wird zurzeit überlagert durch den technischen Anwendungsdruck, durch die mögliche Digitalisierung von Steuerprozessen. Viele Geschäftsprozesse werden immer noch manuell ausgeführt. Der Einstieg in die neue Welt, in der Prozesse maschinell unterstützt oder sogar automatisiert sind, erscheint nicht einfach. Es stellt sich die Frage nach dem Begriffsinhalt der Compliance und ob die Compliance einer Digitalisierung zugeführt werden kann?

  • Thomas Egner

    Inwieweit eine weniger korrekturanfällige Einkünfteabgrenzung das Tax Compliance Verhalten positiv beeinflusst!

    Das Bundesfinanzministerium hat im Rahmen der Ausschreibung eines Forschungsvorhabens zu den Auswirkungen der Digitalisierung der Bestimmung und Prüfung von Verrechnungspreisen auch die Teilfrage gestellt, inwieweit durch alternative (schematische) Ansätze eine willkürfreie Zuordnung der Wertschöpfung erfolgen kann und dabei gleichzeitig durch eine Minderung der Korrekturanfälligkeit von Verrechnungspreisen „die Neigung zur Steuerunehrlichkeit reduziert werden“ und „das Tax Compliance Verhalten positiv beeinflusst werden könnte“.

  • Peter Fettke

    TaxTech: Der Weg zum zweiten Maschinenzeitalter in der Steuerwissenschaft

    Der Markt für juristische Dienstleistungen verändert sich grundlegend. Ob Prozessmanagement über die Referenzmodellierung, das Process Mining, Deep Learning oder Robotic Process Automation zur Künstlichen Intelligenz, allesamt Themenfelder mit den sich Steuerabteilungen zunehmend beschäftigen.

  • Reinald Koch

    Die GKKB der Europäischen Kommission – eine wirksame Maßnahme gegen aggressive Steuervermeidung?

    Die Einführung einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) ist immer noch (oder wieder) die von der Europäischen Kommission favorisierte Lösung zur Konzernbesteuerung in Europa, wie der neuerliche Vorschlag einer entsprechenden Richtlinie vom 25.10.2016 (im Folgenden: GKKB-RLE) belegt. Dieses ist bereits deshalb bemerkenswert, da eine erste Initiative zur Einführung dieses Besteuerungssystems, welche ihren Ausgangspunkt in der Binnenmarktstudie 2001 und ihren Endpunkt im Richtlinienvorschlag 2011 hatte, am Winderstand einzelner Mitgliedsstaaten gescheitert ist. Insbesondere aber haben sich die politischen Ziele zwischen der ersten und der aktuellen Initiative deutlich verschoben.

  • Deborah Schanz

    Compliance und Digitalisierung – Treiber großer Veränderungen in Steuerabteilungen

    Steuerabteilungen deutscher Unternehmen unterliegen derzeit sich stark verändernden Rahmenbedingungen und Technologien. Infolgedessen werden sie sich schon in wenigen Jahren gegenüber heute massiv verändern. Sie werden ihre wahrgenommenen Aufgaben, ihre Prozesse und ihre Mitarbeiter massiv weiterentwickeln müssen. Dabei spielen Compliance und Digitalisierung herausragende Rollen.

  • Thomas Egner

    Der Steuerberater im Tax Compliance Management System

    Steuerberater sind nach § 3 StBerG „zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen“ befugt. Zusammen mit dem Unternehmen (Mandant bzw. Steuerzahler) und der Finanzverwaltung bilden sie ein Dreiecksverhältnis, in dem der Steuerberater als Gestaltungsberater für den Mandanten oder als Organ der Steuerrechtspflege zum Schutz des Steueraufkommens aus Sicht der Finanzverwaltung gesehen werden kann.

  • Robert Risse

    BlockChain und Tax Compliance, was steckt hinter diesen neuen Begriffen?

    Nach den Schätzungen der EU-Kommission entgehen den EU-Staaten jährlich über 60 Mrd. EUR Umsatzsteuereinnahmen durch verschiedene Arten von Steuerbetrügen. Ursache für diesen Missstand sind unter anderem sogenannte Karussellgeschäfte, die es einem Unternehmen ermöglichen, aufgrund der fehlenden Transparenz für länderübergreifende Transaktionen (Umsatz)Steuern zu unterschlagen.