15.11.2017
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Zitierweise: Förster, Global Taxes, TLE-32-2017
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| Unter dem Begriff der Entstrickung werden Vorgänge zusammengefasst, die zu einem Ausschluss oder einer Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts führen. In der Konsequenz kommt es regelmäßig zu einer sofortigen Aufdeckung der stillen Reserven des Wirtschaftsguts auch dann, wenn kein Rechtsträgerwechsel oder anderweitiger Realisierungsakt stattfindet oder ein vergleichbarer Inlandsvorgang zu Buchwerten hätte durchgeführt werden können. |
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