Körperschaftsteuer
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Optionsmodell + Thesaurierungsbegünstigung = Rechtsformneutralität ?
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) greift der Gesetzgeber nunmehr wiederholt die Brühler Empfehlungen zur Reform der Unternehmensbesteuerung aus dem Jahr 1999 auf. Diesen Empfehlungen liegt der Leitgedanke einer rechtsformneutralen Unternehmensbesteuerung zu Grunde, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken.
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Internationale Aspekte des Optionsmodells
Das Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz hat in einem neu geschaffenen § 1a KStG Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit eröffnet, zur Körperschaftsteuerpflicht zu optieren. Damit soll der Gesetzesbegründung zufolge die Rechtsformneutralität der Besteuerung verbessert und dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Besonderheiten der deutschen Personengesellschaftsbesteuerung im Ausland weitgehend unbekannt sind.