Ausländisches Insolvenzrecht
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Rechtsunsicherheit als Restrukturierungshindernis – Wettbewerbsnachteile der neuen Restrukturierungsoptionen in Deutschland und den Niederlanden gegenüber England
Seit dem Jahresbeginn ist das Vereinigte Königreich vorerst aus dem Anwendungsbereich des EU-Rechts ausgeschieden. Für die Restrukturierungs- und Insolvenzlandschaft war dies ein Abschied ohne Ersatzlösung. EuInsVO und EuGVVO sind nicht mehr anwendbar. Das Vereinigte Königreich ist ein Drittstaat. „Härter“ hätte der Brexit nicht ausfallen können.
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Entwicklungen im schweizerischen Insolvenzrecht
Die EU setzt ihre Bemühungen fort, den Umstrukturierungsprozess durch einen präventiven Umstrukturierungsrahmen voranzutreiben. Sie übernimmt viele Elemente der Umstrukturierungen des US Chapters 11 und sollte es lebensfähigen Unternehmen ermöglichen, sich zu erholen und auf dem Markt zu bleiben. Ebenso will die EU vermeiden, dass schlecht geführte Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit fortsetzen, indem sie alle fünf Jahre ihre erheblichen Gläubiger los werden. Die Luftfahrtindustrie in den Vereinigten Staaten gibt ein anschauliches Beispiel dafür, wie die Verfahren nach Chapter 11 auch missbraucht werden können.